Neuerungen im Datenschutz
Was ändert sich per 1. September 2023?
Was Sie beschäftigt, beschäftigt auch uns …
… hier können Sie Ihre Fragen stellen. Wir werden sie (selbstverständlich anonymisiert) an unserem Webinar aufnehmen und beantworten.
Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) und die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft, damit der freie Datenverkehr mit der Europäischen Union künftig auch weiterhin problemlos möglich ist.
Das sind einige wichtige Änderungen für Firmen:
- Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr.
- Genetische und biometrische Daten sind besonders schützenswert.
- Grundsätze «Privacy by Design» (Berücksichtigung des Datenschutzes bereits bei der Entwicklung) und Privacy by Default (Berücksichtigung des Datenschutzes in Form aktivierter Voreinstellungen) sind garantiert.
- Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.
- Die Informationspflicht wird ausgeweitet: Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – muss die betroffene Person vorgängig informiert werden.
- Der Begriff Profiling (die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten) wurde in das Gesetz aufgenommen.
Zielgruppe
Richtet sich Personen im HR und in der IT, welche täglich mit Personendaten zu tun haben. Welche konkreten Massnahmen sind zu planen und bis zum 1. September umzusetzen.
Kosten
Pro Webinar und pro Teilnehmer CHF 100.—. Für jede weitere Person der gleichen Firma: CHF 70.—. Die Rechnungstellung erfolgt nach Durchführung des Webinars.
Anmeldung
Referent
Dr. Stefano Caldoro, Rechtsanwalt in Zürich für gesellschaftsrechtliche Fragen, Corporate Governance, Corporate Compliance, Kartellrecht und Datenschutz.
Moderation
Valérie Kaufmann, Handel Schweiz