KONKRET: >Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht
Neue Rüge- und Gewährleistungsfristen oder alles beim Alten?
Per 1. Januar 2026 ist eine Teilrevision des Kauf- und Werkvertragsrechts in Kraft getreten. In bestimmten Fällen profitieren Käufer und/oder Bestellende neu von Rügefristen von 60 Tagen sowie von Gewährleistungsfristen von fünf Jahren. Welche Bereiche konkret betroffen sind und welcher Argumentationsspielraum sich daraus ergibt, erläutert Rechtsanwalt David Liatowitsch von der Wirtschaftskanzlei burckhardt AG in Zürich im Rahmen eines Webinars. Im Anschluss steht der Referent für eine Diskussion zur Verfügung.
Reservieren Sie sich den Termin am 3. März 2026 und leiten Sie die Einladung gerne an Ihre Führungspersonen sowie an Kolleginnen und Kollegen weiter. Fragen zur Thematik können bereits bei der Anmeldung eingereicht werden.
Die Teilnahme ist für Mitglieder von Handel Schweiz sowie deren Mitgliedverbände kostenlos. Nicht-Mitgliedern wird im Nachgang an die Veranstaltung ein Unkostenbeitrag von CHF 100.– in Rechnung gestellt.
