Professional Bachelor und Professional Master
Seit dem 1. Oktober 2026 können Personen mit einem entsprechenden Abschluss der höheren Berufsbildung die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master führen. Damit werden die Qualifikationen der Schweizer Berufsbildung insbesondere im internationalen Umfeld besser verständlich und sichtbar. Auch für Unternehmen erleichtern die neuen Bezeichnungen die Einordnung beruflicher Qualifikationen, etwa bei Bewerbungen oder in der Zusammenarbeit mit internationalen Geschäftspartnern.
Welche Abschlüsse erhalten welchen Titelzusatz?
Professional Bachelor:
Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis
Diplom einer höheren Fachschule (HF)
Professional Master:
Höhere Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom
Sind Professional Bachelor und Professional Master akademische Abschlüsse?
Nein. Es handelt sich um Titelzusätze der höheren Berufsbildung, nicht um akademische Bachelor- oder Masterabschlüsse einer Fachhochschule oder Universität. Die Titelzusätze berechtigen auch nicht automatisch zur Aufnahme eines Hochschulstudiums. Der bisherige geschützte Titel bleibt bestehen.
Wie werden die neuen Titelzusätze korrekt verwendet?
Der Titelzusatz wird dem bestehenden geschützten Titel nachgestellt und durch ein Komma abgetrennt. Beispiele aus den eidgenössischen Prüfungen im Aussenhandel (EPAH):
Aussenhandelsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
Eidg. dipl. Aussenhandelsleiter/-in, Professional Master
Die Bezeichnungen Professional Bachelor und Professional Master dürfen nicht allein als Titel geführt werden.
Gelten die Titelzusätze auch für bereits erworbene Abschlüsse?
Ja. Die neuen Titelzusätze dürfen auch bei entsprechenden früher erworbenen Abschlüssen geführt werden, unabhängig vom Abschlussjahr. Eine zusätzliche Prüfung oder ein neuer Abschluss ist nicht erforderlich.
Ist die Verwendung der Titelzusätze obligatorisch?
Nein. Die Verwendung ist freiwillig. Die bisherigen geschützten Titel können unverändert und ohne Zusatz weitergeführt werden.
Wo können die Titelzusätze verwendet werden?
Die Titelzusätze können beispielsweise in Lebensläufen, auf LinkedIn, in E-Mail-Signaturen, auf Visitenkarten oder in beruflichen Profilen verwendet werden. Unternehmen können sie bei der Einordnung von Qualifikationen in Bewerbungsunterlagen und Personalprofilen berücksichtigen. Bei der Angabe eines Titelzusatzes muss immer auch der vollständige geschützte Titel genannt werden.
Werden neue Fachausweise oder Diplome ausgestellt?
Für bereits erworbene Abschlüsse werden keine neuen Fachausweise oder Diplome ausgestellt. Die bisherigen Urkunden bleiben gültig. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt ein kostenloses Begleitdokument zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein aktualisierter Diplomzusatz gegen eine Gebühr von CHF 80 beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Titelzusätzen, Begleitdokumenten und Diplomzusätzen bietet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI):
https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen