Online-Handelsplattformen: Nationalrat sagt Ja zu klaren Regeln
In dieser Sondersession hat der Nationalrat zwei wirtschafts- und konsumentenpolitische Vorstösse angenommen: Mit der Motion 24.3687 von Sophie Michaud Gigon (Grüne / Waadt) sollen Online-Handelsplattformen mit Sitz in einem Drittstaat dazu verpflichtet werden, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bestimmen. Die Motion 24.4240 von Benjamin Roduit (Mitte / Wallis) verlangt, dass die Produktesicherheit auch bei der Einfuhr von Gegenständen für den Eigengebrauch gewährleistet sein muss. Damit hat der Rat ein dringend notwendiges und erfreuliches Zeichen für die Konsumenten sowie für einen fairen Wettbewerb gesetzt.
Mit der Zustimmung zur Motion Michaud Gigon will der Rat die grossen ausländischen On-line-Handelsplattformen dazu verpflichten, in der Schweiz eine Kontaktstelle und eine Rechtsvertretung zu eröffnen. Dadurch wird es für die Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die Mitbewerber einfacher, ihre Rechte wahrzunehmen. Die ausländischen On-line-Handelsplattformen sollen sich nicht mehr in der «internationalen Anonymität» verstecken können. Und die Behörden bekommen endlich einen Ansprechpartner seitens der aus-ländischen Plattformen, was die effektive Rechtsdurchsetzung vereinfacht.
Mit dem Ja zur Motion Roduit will der Nationalrat eine Gesetzeslücke schliessen und sicher-stellen, dass Produkte, die über ausländische Online-Plattformen verkauft werden, sich aber an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten, den Anforderungen des Schweizer Rechts entsprechen. Zu denken ist insbesondere an das Produktesicherheitsgesetz, das Lebensmittelgesetz oder die Spielzeugverordnung. Damit werden gleich lange Spiesse für ausländische Online-Handelsplattformen und für Schweizer Händler sichergestellt. Dies stellt also einen grossen Sieg für einen fairen Wettbewerb dar. Des Weiteren werden die Konsu-menten vor möglicherweise gefährlichen Produkten besser geschützt.
Eine breite Allianz von Schweizer Wirtschafts- und Konsumentenorganisationen freut sich über den Entscheid des Nationalrats. Er zeigt, dass das Parlament die Sorgen der Schweizer Konsumenten und diejenigen der Schweizer Händler ernst nimmt.
Schon seit mehreren Jahren fordern die zahlreichen Wirtschafts- und Konsumentenorganisationen, gleich lange Spiesse zu schaffen. Asiatische Online-Marktplätze wie Temu und Shein
profitieren seit Jahren von Gesetzeslücken. Diese ermöglichen den vorwiegend chinesischen Händlern massenweise qualitativ minderwertige, unsichere und oft giftige Ware legal in die Schweiz zu liefern – ohne Recyclinggebühren zu bezahlen. Täglich erreichen bis zu 500’000 Pakete aus Asien die Schweiz, viele enthalten nachweislich Produkte, die nicht den Schwei-zer Sicherheitsstandards entsprechen. Eine Untersuchung des Spielwaren Verbands Schweiz zeigt, dass 15 von 18 auf Temu und Shein bestellte Spielwaren nicht verkehrsfähig wären. Auch europäische Tests alarmieren: Mehr als 80 Prozent der geprüften Spielwaren weisen Sicherheitsmängel auf und enthalten gesundheitsgefährdende und verbotene Schad-stoffe. Zusätzlich verursachen die einzeln per Luftfracht verschickten Produkte dieser Online-Marktplätze erhebliche Umweltschäden. Durch diese Versandpraxis entsteht ein bis zu 50-mal höherer CO₂-Ausstoss als bei konventionellem Container-Versand.
Die beiden Motionen gehen nun in den Ständerat.
Kontakt
Handel Schweiz Elias Welti
Mitglied der Geschäftsleitung
+41 61 228 90 37
ewelti@handel-schweiz.com
Fédération romande des consommateurs
Sophie Michaud Gigon
Secrétaire générale
077 434 64 08
SWISS RETAIL FEDERATION
Patrick Erny
Direktor
031 312 40 40
medien@swiss-retail.ch
SWISS TEXTILES
Peter Flückiger
Vorsitzender der Geschäftsleitung
T +41 44 289 79 31
peter.flueckiger@swisstextiles.ch
Medienmitteilung