Warum die Juso-Initiative Familienunternehmen gefährdet
Die jüngste Juso-Initiative ist ein direkter Angriff auf mittelgrosse und grosse Schweizer Familienunternehmen.
Sie fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Nachlässe über 50 Millionen Franken. Das hätte für viele Betriebe dramatische Folgen: Im Erbfall drohen massive Verschuldung, erzwungene Teilverkäufe oder gar die Zerschlagung.
Was die Juso verkennt: Das Vermögen vieler wohlhabender Unternehmerinnen und Unternehmer liegt nicht bar auf der Bank, sondern ist im Betrieb gebunden. Um die Steuer zu zahlen, müssten Nachkommen das Unternehmen somit auflösen oder unter Zeitdruck verkaufen – oft an ausländische Investoren ohne Bezug zu Region, Mitarbeitenden oder Tradition. Betroffen wären jedoch nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch zahlreiche kleine und mittlere Zulieferbetriebe und Partner, die eng mit ihnen verflochten sind und deren Aufträge für ihr eigenes Überleben entscheidend sind.
Damit entzieht die Initiative Familienunternehmen genau jene Mittel, die sie für Investitionen in nachhaltige Technologien, innovative Produkte und sichere Arbeitsplätze benötigen. Anstatt den Fortbestand dieser Betriebe zu sichern, legt sie der nächsten Unternehmergeneration Steine in den Weg.
Familienunternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft: Sie schaffen Arbeitsplätze, sind regional verankert, investieren vor Ort und tragen wesentlich zu den Steuereinnahmen bei. Eine so radikale Erbschaftssteuer würde dieses Fundament zerstören.
Die Juso-Initiative ist ein Eigengoal: sie schwächt erfolgreiche Unternehmen, gefährdet Arbeitsplätze und schadet letztlich uns allen.
Handel Schweiz vertritt die Branche bei den Bilateralen III
Das Vertragspaket stärkt die Schweiz
Mit dem Start der Vernehmlassung über das Vertragspaket mit der EU ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Bilateralen III liegen jetzt auf dem Tisch, Handel Schweiz unterzieht die Unterlagen einer sorgfältigen Prüfung und wird sich – im Dialog mit den Verbandsmitgliedern – aktiv in der Vernehmlassung, wie auch in die anschliessenden Beratungen im Parlament einbringen. Nach den Sommerpause erhalten Sie eine entsprechende Mitgliederumfrage für Ihren Input.
Zugang zum europäischen Binnenmarkt ist unerlässlich
Klar ist, für die Importnation Schweiz und die exportorientierte Wirtschaft ist ein verlässlicher Zugang zum europäischen Binnenmarkt unerlässlich: Rund 50 Prozent der Schweizer Exporte im Wert von über 130 Milliarden Franken gehen in die EU. Gleichzeitig stammen rund 70 Prozent der Importe – über 150 Milliarden Franken – aus dem EU-Raum. Der bilaterale Weg ist massgeschneidert für die Schweiz und garantiert auch den Zugang zu über 440 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.
Binnenmarkt, Strommarkt, Forschung und mehr: Das Vertragspaket stärkt die Schweiz
Aus den umfangreichen Faktenblättern zum Vertragspaket lässt sich erkennen: Die Richtung stimmt. Die Bilateralen ermöglichen nicht nur einen verlässlichen Zugang zum europäischen Markt, sondern vertieft die Beziehungen in wichtigen Bereichen wie dem Strommarkt, der Forschung, Lebensmittelsicherung und Gesundheit.
Der bilaterale Weg ist massgeschneidert für die Schweiz und kann mit dem neuen Vertragspaket langfristig gesichert und gestärkt werden. Für den Handel sind die Bilateralen Verträge von enormer Bedeutung: Sie sichern nicht nur den Zugang zum Binnenmarkt und Handelsvolumen von über 130 Millionen Franken im Export und 150 Millionen Franken im Import, sondern auch über eine Million Arbeitsplätze in der Schweiz. Die bilateralen Abkommen ermöglichen nicht nur den reibungslosen Marktzugang, sondern sorgen auch für den Abbau von Handelshemmnissen und eine spürbare Reduktion von Kosten für Unternehmen und damit für die Menschen in der Schweiz. Wie wichtig stabile Handelsbeziehungen zur EU sind, ist angesichts der Volatilität in den Handelsbeziehungen zu den USA offensichtlich.
Der politische Prozess
Die Vernehmlassung dauert vom 13. Juni 2025 bis zum 31. Oktober 2025. Anschliessend werden die eingereichten Stellungnahmen ausgewertet und für die Beratung im Parlament aufbereitet. Die Bilateralen III werden voraussichtlich noch vor den nächsten nationalen Wahlen im Jahr 2027 im Parlament behandelt und könnten im Jahr 2028 zur Abstimmung gelangen.
Güterumschlagplatz in Basel in Gefahr
Der Handel verliert wichtigen Güterumschlagplatz am Hafen Basel
Mit dem Heimfall der Baurechte am Westquai per Ende 2029 an die Stadt Basel droht ein bedeutender Umschlagsstandort für den Güterhandel in Basel verloren zu gehen. Ersatzlösungen wie das Projekt „Basel Nord“ sind umstritten – ein Ersatz für den wegfallenden Westquai ist bis heute nicht gesichert. Dies ist ein grosses Risiko für die Handelsbranche. Deshalb fordert Handel Schweiz, alternative Hafenlösungen ernsthaft zu prüfen und Optionen voranzutreiben – dies im Interesse der Versorgungssicherheit mit Handelsgütern.
Der Westquai verliert seine Funktion als Hafenstandort
Bereits 1999 entschied der Regierungsrat Basel-Stadt, die Baurechte am Westquai nicht über das Jahr 2029 hinaus zu verlängern. Ziel war es, das Areal künftig für städtebauliche Entwicklungen zu nutzen. Der Entscheid betrifft ein zentrales Gebiet im Basler Rheinhafen, das aktuell für den Umschlag von Gütern eine wichtige Rolle spielt.
Neue Lösungen nicht in Sicht
Als Ausgleich zum Wegfall des Westquais ist das trimodale Terminalprojekt „Basel Nord“ mit dem geplanten Hafenbecken 3 vorgesehen. Doch die Umsetzung ist ungewiss. Politische Entscheide stehen noch aus und auch die Finanzierung durch den Bund ist noch immer nicht zugesagt. Zusätzlich erschweren ökologisch geschützte Flächen die Planung. Weitere Möglichkeiten werden von der Hafenwirtschaft gesucht – sind aber bisher nicht gefunden worden.
Alternativen im Ausland sind umständlich und teuer
Ein Ausweichen auf Häfen im Ausland würde den Verlad auf LKWs und einen umständlichen Zollübergang verlangen. Der Schienenverkehr kann das Gütervolumen, welches am Westquai umgeschlagen wird, nicht bewältigen. Handel Schweiz fordert, dass auch alternative Hafenlösungen sorgfältig geprüft werden – im Interesse des regionalen Güterverkehrs und der Versorgungssicherheit.
Direktimporte im Visier von Handel Schweiz
Handel Schweiz hat auf politischer Ebene wichtige Fortschritte zur Schaffung fairerer Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf ausländische Online-Marktplattformen erzielt.
Handel Schweiz engagiert sich, gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden und Konsumentenschutzorganisationen, auf politischer Ebene intensiv für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Direktimporte. Ausländische Online-Shoppingplattformen fluten den Schweizer Markt mit billig produzierten und teilweise schädlichen Produkten zu Dumpingpreisen. Inzwischen zeigt sich, dass die Problematik auch in der Politik angekommen ist: Seit 2024 wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese fordern unter anderem:
- faire Wettbewerbsbedingungen zwischen ausländischen Online-Plattformen und Schweizer Händlern,
- wirksame Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Produktsicherheit und ordnungsgemässen Verzollung,
- sowie die Verpflichtung zu einer Rechtsvertretung in der Schweiz.
Alles Anliegen, die von Handel Schweiz in den politischen Diskurs eingebracht wurden.
Erste konkrete Schritte durch Behörden
Gesetzesänderungen folgen in der Schweiz einem strukturierten, oft langwierigen Verfahren. Dennoch konnte per 1. Januar 2025 ein bedeutender Fortschritt erzielt werden: Mit der Einführung der sogenannten Plattformbesteuerung unterliegen internationale Online-Marktplätze neu der Mehrwertsteuerpflicht.
Darüber hinaus wurde eine Teilrevision des Lebensmittelgesetzes in die Wege geleitet. Ziel ist es, Online-Shops, deren Angebote nicht mit dem Schweizer Recht vereinbar sind, künftig zu sanktionieren oder zu sperren. Der Bundesrat plant jedoch zunächst eine vertiefte Analyse der Ausgangslage – aus Sicht des Handels ein zu zögerlicher Schritt angesichts der Dringlichkeit.
Wirtschaftsverbände erhöhen den Druck
Parallel zur Gesetzgebungsarbeit waren Vertreter des Handels im direkten Gespräch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), um Sofortmassnahmen zu erörtern. Als Reaktion wurde im September 2024 eine Delegation der Plattform Temu vorgeladen, rechtliche Schritte werden geprüft.
Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2024 forderte Handel Schweiz mit Partnern in einem offenen Brief entschlossene Massnahmen: Eine offizielle Abmahnung von Temu durch das Seco, die umfassende Aufklärung der Konsumentinnen und Konsumenten über Risiken asiatischer Billigprodukte sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zum Schutz der Konsumenten und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.
Medien leisten wichtigen Beitrag zur Aufklärung
Ein weiterer Erfolg: Die mediale Berichterstattung hat deutlich zugenommen. Medien informieren die Bevölkerung zunehmend über irreführende Marketingmethoden, mangelhafte Produktqualität und prekäre Produktionsbedingungen von Billigwaren aus China, die per Direktimport in die Schweiz gelangen. Ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein in Bevölkerung und Politik für die Risiken dieser Angebote zu schärfen.
Handel Schweiz wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Schliessung der bestehenden Gesetzeslücken und die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Schweizer Handel und ausländischen Online-Marktplätzen einsetzen.
Medienmitteilung
US-Strafzölle mit grossem Schadenpotenzial
Für Handel Schweiz sind die von den Vereinigten Staaten verhängten Strafzölle auf Schweizer Exporten in die USA unverständlich und schädlich. Der gestern von US-Präsident Donald Trump bekannt gegebene Zollsatz auf Schweizer Waren beträgt exorbitante 31 Prozent. Handel Schweiz kritisiert diesen einseitigen Akt und warnt vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft und die Grundlagen eines freien Welthandels. Gleichzeitig ruft der Verband zu Besonnenheit auf und fordert, dass der Konflikt auf dem Verhandlungsweg und gemäss rechtsstaatlichen Regeln gelöst wird. Die aktuelle Lage macht zudem deutlich, dass die Schweiz diversifizierte Handelsbeziehungen mittels weltweiten Freihandelsabkommen und den Bilateralen III braucht.
Lesen Sie im Download unsere Medienmitteilung zum Thema.
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