Revision Bauproduktegesetzgebung und europäischer Kontext
Mitgliederinformation
Die neuste Studie der gfs.bern zum Thema „Möglicher Wegfall der MRA-Kapitels für Bauprodukte“ hat einige spannende Erkenntnisse offengelegt. Bereits vor dem Webinar kann festgehalten werden, dass bei einem Wegfall des MRA der Import von Waren in die Schweiz erschwert wird. Dies könnte zu Lieferengpässen und -verzögerungen führen.
Ein Wegfall des MRA würde bedeuten, dass die Schweiz kein Mitspracherecht mehr bei der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung für Bauprodukte hätte.
Stellen Sie Ihre Fragen direkt an die Referenten und Referentinnen des Webinars.
Hier können Sie die MRA-Studie einsehen: Studie
Anmeldung bitte bis am 06. Dezember 2024 an: cschaffner@bauenschweiz.ch
Der Zugangslink wird den angemeldeten Personen am 09. Dezember 2024 zugestellt.
Teil 1
Aktueller Stand Revision Bauproduktegesetzgebung
Andreas Bossenmayer vom Fachbereich Bauprodukte und Europäische Angelegenheiten beim BBL
Teil 2
Informationen aus zwei Seco-Veranstaltungen zum EU-Digitalen Produktpass basierend auf EU Verordnung «Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte»
Cristina Schaffner, Bauenschweiz
Teil 3
Präsentation Zahlen & Fakten Studie «Möglicher Wegfall MRA Bauprodukte»
Lukas Golder, gfs.bern
mit anschliesseder Einschätzung durch Cristina Schaffner und Andreas Steffes
zwischen den Teilen können jeweils Fragen gestellt werden.
JA zur BVG-Reform
Die BVG-Reform kommt am 22. September zur Abstimmung.
Handel Schweiz sagt klar Ja zur BVG-Reform. Die Stimmberechtigten entscheiden am 22. September über die Vorlage, die Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge besser absichert. Von der Reform der zweiten Säule profitieren insbesondere viele Frauen, die auch im Handel Teilzeit arbeiten. Die BVG-Reform ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Altersvorsorge zu modernisieren. Die Umverteilung zulasten der Erwerbstätigen wird gestoppt und die BVG-Beiträge von älteren Arbeitnehmern sinken. Handel Schweiz unterstützt die Reform mit einer eigenen Kampagne. Als Branchenverband mit 4’000 Mitgliedern und über 700’000 Mitarbeitenden steht Handel Schweiz für die Sicherung unseres bewährten Drei-Säulen-Modells ein.
Die BVG-Reform ist ein ausgewogener Kompromiss des Parlaments, der im März 2023 verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt wird. Die Gewerkschaften haben das Referendum ergriffen. Dies obwohl die BVG-Reform problematische Lücken für Teilzeitarbeitende schliessen, die Rente für Frauen stärkt und das bewährte Drei-Säulen-Modell zukunftssicher macht.
Ungerechtigkeiten beseitigen, Rentenlücken schliessen, Generation Ü50 stärken – die Reform in Kürze:
Die Schweizerische Altersvorsorge hat einen grossen Vorteil: Im Gegensatz zu ausländischen Modellen steht sie auf drei Säulen. Das macht die Altersvorsorge weniger verletzlich gegenüber demographischen Veränderungen. Trotzdem ist es wichtig, dass die Altersvorsorge von Zeit zu Zeit an die Erfordernisse der Arbeitswelt und der Gesellschaft angepasst wird. Dies erfüllt die vorliegende BVG-Reform aus Sicht von Handel Schweiz. Die Reform erhält das allgemeine Leistungsniveau und sichert Teilzeitbeschäftigte besser ab. Es profitieren unter anderem viele Frauen. Sie kommen vermehrt in den Genuss von Pensionskassenrenten.
Während die AHV mit einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern finanziert wird, spart im BVG jeder Arbeitnehmende für sich selbst. AHV und BVG ergänzen sich ideal. Zudem beinhaltet das BVG auch eine Versicherung gegen Tod und Invalidität der Arbeitnehmenden. Heute findet im obligatorischen Teil des BVG eine Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern statt. Durch die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent wird diese Umverteilung reduziert. Da die meisten Arbeitnehmende im BVG auch überobligatorisch versichert sind, hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keinen Einfluss auf die Mehrzahl der Renten. Betroffen sind nur rund 15 Prozent der Versicherten. Die Renten von Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen werden merklich erhöht.
Zusätzlich passt die Reform die BVG-Beiträge von älteren Arbeitnehmenden an. Damit wird ihre Arbeitsmarktfähigkeit gestärkt. Dies ist ein wichtiger Beitrag gegen die Arbeitslosigkeit im Alter. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die hohen Lohnnebenkosten ein Faktor sind bei der Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden. Mit der Reform erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration ab 50 Jahren einen Rentenzuschlag. Wichtig ist auch: Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sind von der Reform nicht betroffen. Ihre Renten sind garantiert.
Wir handeln für den Handel
Deshalb JA zur ausgewogeneren BVG-Reform. Handel Schweiz engagiert sich mit einer eigenen Kampagne für ein JA zur BVG-Reform. Es ist für unsere Branchen zentral, dass das bewährte 3-Säulensystem der Altersvorsorge stabil und fit für die Zukunft bleibt.
Rückblick: Tag des Handels 2024
Handel Schweiz blickt auf einen spannenden Anlass zurück.
Am Freitag, 14. Juni 2024 fand der jährliche Tag des Handels im Gottlieb Duttweiler Institut in Rüschlikon statt. Der Präsident Rudolf O. Schmid eröffnete den Tag des Handels und begrüsste alle Gäste. Handel Schweiz Direktor Kaspar Engeli seinerseits führte geschickt und humorvoll durch die Generalversammlung. Es standen unter anderem die zweijährlichen Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes an, welche ohne Einsprachen über die Bühne gingen.
Nach diesem offiziellen Teil begeisterte Prof. Dr. Sturm mit seinem spannenden Referat über die Einsetzung der gesamtwirtschaftlichen Erholung. Die Gäste hörten gespannt zu und waren von der Präsentation sichtlich angetan.
In der anschliessenden Podiumsdiskussion mit Gerhard Pfister, Dr. Peter Grünenfelder sowie Hans-Christian von der Crone wurde über die jeweilige Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage gesprochen, bei welcher auch eine Vielzahl von Fragen aus dem Publikum beantwortet wurden.
Der Anlass lud beim abschliessenden Apéro zum Verweilen und Diskutieren ein. Handel Schweiz freut sich bereits jetzt auf den nächsten Tag des Handels am Donnerstag, 12. Juni 2025.
Im Video wird auf einen ereignisreichen Tag zurückgeblickt.
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Temu & Co.: Bundesbern wird aktiv
Interpellationen zum Einkauf von Spielwaren sind eingereicht.
Es war ein Schock für die Schweizer Konsumenten: Ende letzten Jahres veröffentlichte der Spielwarenverband Schweiz das Resultat von Tests, die ein unabhängiges Labor gemacht hatte. Die Testobjekte: 18 Spielwaren, gekauft auf den Shopping-Apps Temu und Shein. Das Resultat: 15 von ihnen dürften in der Schweiz gar nicht verkauft werden. Die Qualität ist lausig, ja sogar gefährlich. Und was bei den Spielwaren der Fall ist, gilt auch für viele andere Konsumgüter.
Bis jetzt sind unseren Behörden die Hände gebunden, da die ausländischen Onlineshops nicht der schweizerischen Gesetzgebung unterstehen. Doch jetzt regt sich Widerstand im Parlament. Nationalrat Benjamin Roduit (Die Mitte, Wallis) reichte kürzlich eine Interpellation zum Thema ein: «Was macht der Bundesrat gegen den Import von Spielzeug mit einer schlechten Qualität, das die Gesundheit von Kindern gefährdet?». Er regt zu Recht an, dass der Bundesrat die ausländischen Onlineshops verpflichtet, in der Schweiz nur Güter anzubieten, die unserer Gesetzgebung entsprechen.
In die gleiche Kerbe wie Roduit schlägt Ständerätin Tiana Angelina Moser (Grünliberale, Zürich). Auch sie bemängelt in einer Interpellation, dass die Schweiz nichts gegen den Import von gefährlichem Ramsch unternimmt: «Diese Situation stellt nicht nur eine Gefahr für die Konsumierenden dar, sondern benachteiligt auch die inländischen Hersteller und Händler, welche sich durch die Sicherstellung der hiesigen Vorgaben und Produktesicherheitsstandards mit Mehrkosten gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz konfrontiert sehen.»
Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) scheint den Ernst der Lage erkannt zu haben. Es will Online-Shops dazu verpflichten, Angebote, die das Schweizer Recht nicht erfüllen, zu entfernen. «Diese Bestimmung soll mit der anstehenden Teilrevision des Lebensmittegesetzes auch für die Schweiz übernommen werden», informiert Mediensprecherin Sarah Camenisch auf Anfrage. Die Revision gehe dieses Jahr in die Vernehmlassung.
Man kann also hoffen, dass den chinesischen Online-Shops schon relativ bald ein steiferer Wind entgegenblasen wird. Dies ist auch eminent wichtig. Es geht hier erstens um die Sicherheit der Konsumentinnen, zweitens um gleich lange Spiesse für Schweizer Online-Shops und drittens auch um die Umwelt; es ist kaum nachhaltig, tonnenweise Produkte einzufliegen, die dermassen billig hergestellt sind, dass sie schon nach kürzester Zeit kaputtgehen und entsorgt werden.
Rückblick: Online Handels-Dialog I
“Fachkräftemangel und dem Arbeitsmarkt der Zukunft”
Mit zwei Input-Referaten und einer anschliessenden Diskussion wurde die Thematik des “Fachkräftemangels” beleuchtet und die Erwartungen von Mitarbeitenden im Arbeitsmarkt der Zukunft bzw. Möglichkeiten von Unternehmen im Wettbewerb um Talente aufgezeigt.
Dr. Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit des SECO, hat aufgezeigt, dass der strukturelle Fach- und Arbeitskräftemangel die Schweiz in den kommenden Jahrzehnten weiter begleiten wird. Das ganze Referat gibt es hier im Video. Kernaussagen:
Auch wenn aktuell eine Erholung auf hohem Niveau beobachtet wird. Der Arbeitsmarkt wächst weiter über dem demografischen Potenzial. Seit den 2000er Jahren beobachtet man ein ungebrochenes Stellen- und Beschäftigungswachstum.
Die Erhöhung der Erwerbsquote ist in der Schweiz schon weitgehend ausgeschöpft, die Nachfrage kann letztlich nur durch Zuwanderung erfüllt werden und diese ist politisch umstritten. International gibt es einen zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte.
Das liberale Arbeitsrecht in der Schweiz schafft gewisse Gestaltungsspielräume, muss dafür aber bewahrt werden. Die Erwerbsquote ist über alle Altersgruppen an der weltweiten Spitze, allerdings sinkt die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit.
Wenn die inländische Geburtenrate nicht wieder deutlich steigt und ohne Zuwanderung, wird diese Entwicklung zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung führen.
Jean-Daniel Roth, Inhaber der mycomm GmbH, hat anhand seiner Fachkräfte-Umfrage verdeutlicht, was Arbeitnehmende heute von Arbeitgebern erwarten und wie Unternehmen sich im Wettbewerb um Talente erfolgreich positionieren können. Das ganze Referat gibt es hier im Video und die Ergebnisse der Fachkräfte-Umfrage 2022 hier. Kernaussagen:
Statt auf die Generationenfrage, sollte im Wettbewerb um Mitarbeitende eher auf deren Lebenssituation geachtet werden. Je nach Alter und Lebenssituation unterscheiden sich die Wünsche und Unterwartungshalten gegenüber dem Arbeitsumfeld signifikant.
Beispiel sind vorteilhafte PK-Leistungen, die bei jüngeren Mitarbeitenden fast keine Rolle spielen, mit zunehmendem Alter aber immer mehr gewichtet werden. Für junge Arbeitnehmer spielen die sozialen Faktoren am Arbeitsplatz dafür eine wichtigere Rolle.
Unternehmenskultur, gelebte Werte und die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit übersteuern zunehmend den Gewinn, der aus zusätzlichen “Benefits” (Home Office, Ferienwoche usw.) gezogen werden kann. Bei “Benefits” ist über die Zeit immer eine gewisse Anpassung im Markt festzustellen, die dann nicht mehr zur Differenzierung mit Mitbewerbern beiträgt.
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Handel Schweiz wird sich für BVG-Reform engagieren
Mit eindrücklicher Mehrheit haben Volk und Stände für die 13. AHV-Rente gestimmt.
Das ist zu akzeptieren. Wenn die Finanzierung über Lohnprozente oder auch die Mehrwertsteuer geschieht, werden Arbeitnehmende und Familien zusätzlich belastet. Wenn Bundesrat und Parlament andere Wege finden, um so besser. Allerdings ist das nicht so einfach, es geht um fünf Milliarden pro Jahr. Tendenz steigend.
Im Vorfeld der Abstimmung hat man in den Medien viele Geschichten gelesen, dass es Rentnerinnen und Rentnern schlecht geht. Kaum ist die Abstimmung vorbei, dreht der mediale Wind. Überall ist zu lesen, dass Familien kaum über die Runden kommen. Man merkt: Es geht auf eine neue Abstimmung zu. Am 9. Juni wird an der Urne über die Prämien-Initiative der SP entschieden, dass Bund und Kantone verpflichtet sind, die Ermässigung von Krankenkassen-Prämien massiv zu erhöhen. Das führt gemäss Berechnungen des Bundesrats schon 2030 zu Mehrkosten von bis zu 12 (!) Milliarden Franken pro Jahr. Tendenz steigend.
Es ist nicht wegzudiskutieren, dass es sowohl unter Rentnerinnen und Rentnern als auch unter Familien und Erwerbstätigen Menschen in unserem Land gibt, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen. Und es ist unbestritten, dass es dafür gezielte Unterstützung braucht. Es ist hingegen schlicht falsch, die grosse Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner oder der Familien so zu charakterisieren, dass sie an der Armutsgrenze leben. Wir alle wissen, Umverteilung ist letztlich das falsche Mittel, um den Wohlstand der breiten Mittelschicht zu fördern. Dafür braucht es eine florierende Wirtschaft und starke Unternehmen.
Für den Ausbau der AHV habe ich ein gewisses Verständnis, auch mein finanzpolitisches Gewissen dagegen rebelliert. Wenn wir nun bei jedem Abstimmungssonntag jedoch erneut im Sinne der Linken Milliarden umverteilen, dann belasten wir sowohl die Budgets des Mittelstands als auch die Wirtschaft zusätzlich mit neuen Steuern. Und am Schluss sind alle ärmer. Das ist kein erfolgversprechender Weg.
Nötige Reformen wie bei der 2. Säule (Pensionskassen) müssen weiterhin möglich sein. Für Handel Schweiz ist unser Vorsorgesystem ein wichtiger Standortfaktor. Es muss weiterhin tadellos funktionieren. Handel Schweiz wird sich deshalb im Herbst mit einer eigenen Kampagne engagiert für die BVG-Reform einsetzen. Sie behebt offensichtliche Mängel, etwa die Umverteilung zulasten von den erwerbstätigen Familien und sorgt dafür, dass auch Teilzeiterwerbstätige, insbesondere Frauen, vermehrt in den Genuss von Pensionskassenrenten kommen. Als Arbeitgeber aus dem Handel sind wir bereit, dafür auch die notwendigen Sparbeiträge zu leisten.
Rudolf O. Schmid, Präsident Handel Schweiz
Nachverfolgbarkeit
Politisch weiter brisant: Herkunftsdeklaration und Nachverfolgbarkeit
Auch nach dem knappen Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative an der Urne vor gut 4 Jahren bleiben die Themen Herkunftsdeklaration und Nachverfolgbarkeit auf dem politischen Tapet. In der EU wurden letztes Jahr verschärfte Regelungen betreffend Lieferketten beschlossen, die nun auf die Debatte in der Schweiz ausstrahlen. Gewisse Kreise fordern einen Nachvollzug der EU-Regulierung durch den Bundesrat. Die Initianten der Konzernverantwortungsinitiative haben bereits eine neue Initiative angekündigt, «um sicherzustellen, dass das Thema in Bundesbern nicht auf die lange Bank geschoben wird». Das Thema Herkunftsdeklaration und Nachverfolgbarkeit bleibt also aktuell.
Niederschwellig zeigt sich die Tendenz zu mehr Transparenz bei der Neuregelung zur Backwarendeklaration in der Schweiz. Dort gilt neu eine schriftliche Herkunftsdeklaration für Brot und Feinbackwaren für den Offenverkauf. Dies ist nur eines der Beispiele, die zeigen, dass die übergeordnete Debatte zur Verantwortungsübernahme in Produktion und Handel nichts an Aktualität eingebüsst hat. Und mit den neuen Bestrebungen für eine Konzernverantwortungsinitiative II findet diese Debatte zunehmend Gehör in der Öffentlichkeit.
Die Initiative zielt darauf ab, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten stärker zur Verantwortung zu ziehen. Durch die Einführung strengerer Haftungs- und Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen dazu gebracht werden, ihre Lieferanten genauer zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Verstösse gegen grundlegende Standards auftreten. Dies würde auch den Druck auf die Handelsbranche erhöhen, transparente Herkunftsdeklarationen und eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen zu gewährleisten. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssten die Produkte korrekt deklarieret werden.
In der Praxis erfordert dies beispielsweise die Überarbeitung von Verpackungsdesigns und die Implementierung neuer Prozesse entlang der Lieferkette. Insbesondere für Unternehmen mit komplexen globalen Lieferketten kann dies eine immense logistische Herausforderung darstellen. Darüber hinaus müssten Unternehmen sicherstellen, dass sie über die technologischen Mittel verfügen, um eine effektive Nachverfolgbarkeit ihrer Rohstoffe zu gewährleisten. Dies erfordert den Einsatz von Datenmanagement- und Rückverfolgbarkeitssystemen, die oft mit erheblichen Investitionen verbunden sind. Die Integration dieser Systeme in bestehende Betriebsabläufe kann ebenfalls zeitaufwendig und komplex sein.
Wesentliche Herausforderung bleibt zudem, sicherzustellen, dass Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette die erforderlichen Standards einhalten. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und gegebenenfalls die Überprüfung und Zertifizierung ihrer Prozesse. Für Unternehmen, die in Ländern mit unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen tätig sind, kann dies besonders komplex werden.
Zusammengefasst hätte eine solche Neuregelung komplexe und kostspielige Auswirkungen für den Handel in der Schweiz. Was auch die Initianten verkennen: Der Handel in der Schweiz übernimmt schon heute Verantwortung. Eine aktuelle Befragung der Mitglieder von Handel Schweiz zeigt, dass die Branche sich ihrer Verantwortung für einen nachhaltigen Freihandel bewusst ist: 48% der Mitglieder von Handel Schweiz äussern sich positiv oder eher positiv zu umwelt- und sozialpolitischen Klauseln in Freihandelsabkommen. Insgesamt votiert eine relative Mehrheit der Mitglieder von Handel Schweiz für mehr umwelt- und sozialpolitische Verantwortung der Unternehmen.
Die trotz allem auch vorhandene Skepsis gegenüber solchen umwelt- und sozialpolitischen Klauseln in Freihandelsverträgen begründet sich durch die beschriebene Sorge vor nicht umsetzbaren Anforderungen. Der Handel in der Schweiz ist bestrebt, die steigenden Anforderungen an Herkunftsdeklarationen und Rohstoff-Nachverfolgbarkeit zu erfüllen. Für die Branche ist es gleichzeitig aber zentral, dass Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.
Jetzt geht es mit Blick auf die EU und eine allfällige Konzenverantwortungsinitiative II darum, Lösungen mit Augenmass zu finden, welche den verschiedenen Ansprüchen gerecht werden. Dies geht nur mit einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Regierungen und anderen Stakeholdern, um Lösungen zu finden, die sowohl praktikabel als auch wirksam sind.
Management Update 2024
Jetzt anmelden!
Der alljährliche Management Update des krm bietet in diesem Jahr spannende Referate rund um die Themen Information Governance, Datenschutz, Informationssicherheit und Datenstrategie.
Als Keynote-Speaker konnten wir Ivano Somaini von Compass Security gewinnen. Er wird uns erklären, wie „transparent“ wir im Internet sind und welche Angriffsszenarien daraus abgeleitet werden können.
Kennen Sie Ihren digitalen Fussabdruck, den Sie bei Ihren Aktivitäten im Internet hinterlassen? Ist Ihnen bewusst, wie ein Angreifer diese Informationen nutzen kann? In seinem Talk veranschaulicht Ivano, wie kriminelle Hacker diese Tools geschickt nutzen, Daten sammeln und Informationen kombinieren. Er zeigt Ihnen spannende OSINT-Experimente mit Schweizer Parlamentariern und Prominenten.
Ivano Somaini hat sich in den vergangenen Jahren auf Social Engineering spezialisiert und sich bei Christopher Hadnagy, dem Gründer von Social-Engineer.org, weitergebildet. Ihm wurde schnell klar, dass sein Erfolg als Social Engineer direkt abhängig ist von der Anzahl Informationen, die er über das Angriffsziel ausfindig machen kann. Je mehr Informationen zu finden sind, desto plausiblere Angriffsszenarien kann er modellieren.
Aus diesem Grund erlernte Ivano bei Mike Bazell, einem ehemaligen FBI Undercover Agent, die Open-Source-Intelligence-Techniken. OSINT ist eine systematische Vorgehensweise, um mit öffentlich zugänglichen Werkzeugen an Informationen zu kommen.
Anmeldung unter:
https://krm.swiss/management-update-2024/
Code für einen Vorzugspreis für Mitglieder von Handel Schweiz: HS-0124