Ausgleichskassen

Gastbeitrag

Gemeinsam mit Handel Schweiz kämpfen wir seitens verschiedenster Verbände derzeit gegen die Einführung eines vollen Lastenausgleichs bei den Familienausgleichskassen (FAK). Stattdessen anerkennen wir eine breit ausgehandelte Kompromisslösung, wonach Kantone mindestens einen Teillastenausgleich unter den Familienausgleichskassen einführen.

Gemäss Familienzulagengesetz sind die Kantone innerhalb eines Rahmens für die Festlegung und Umsetzung der Familienzulagen zuständig und regeln einen allfälligen Lastenausgleich zwischen den Kassen. Entsprechend nutzten die Kantone diese Möglichkeit, massgeschneiderte kantonale Lösungen für einen Lastenausgleich innerhalb der Kassen, die in ihrem Kanton abrechnen, zu treffen. Sie haben Ausgleichssysteme eingeführt, die ihre jeweiligen kantonalen Eigenheiten und Bedürfnisse widerspiegeln.

Leider akzeptieren nicht alle diesen kantonalen Föderalismus. So wurde im Jahr 2017 im nationalen Parlament eine Motion eingereicht, mittels welcher der Bund den Kantonen vorschreiben soll, dass diese bei den Familienausgleichskassen einen zwingenden vollen Lastenausgleich einführen müssen. Da die Motion gegen den Willen von Bundesrat, kantonalen Sozialdirektoren und vieler Verbände vom Parlament angenommen wurde, soll sie nun umgesetzt werden. Die Interessengruppen, die den vollen Lastenausgleich fordern, erwarten, dass die Risiken ihrer eigenen Familienausgleichskasse durch andere Familienausgleichskassen vollständig ausgeglichen werden. Sie widersprechen damit nicht nur dem in der Familienpolitik geltenden Föderalismus, sondern auch grundsätzlichen Versicherungsprinzipien. So erwarten sie, dass Risiken ihres eigenen Versicherungskollektivs vollständig von anderen Versicherungskollektiven mitgetragen werden. Für die betroffenen Versicherungskollektive bedeutet dies höhere Lohnbeiträge zur Querfinanzierung von branchenfremden Kassen ohne Zusatzleistungen für die eigenen Beitragszahler.

Mit der Forderung werden die in den Kantonen bestehenden Kompromisslösungen für verschiedene Arten von Lastenausgleichen verunmöglicht. Solche halten das Versicherungsprinzip zumindest noch teilweise hoch. So haben erst vor kurzem die Kantone Zürich und Basel-Stadt politisch breit abgestützte eigene Teil-Lastenausgleichslösungen eingeführt. Von der Umsetzung eines zwingenden vollen Lastenausgleichs wären 15 Kantone betroffen, die ihre Gesetzgebung zwingend anpassen müssten.

Für die Verbandslandschaft fast noch schwerer wiegt, dass ein voller Lastenausgleich in allen Kantonen zu einer Umverteilung von privaten zu staatlichen Arbeitgebern führt. Neben den Verbandsausgleichskassen besteht in jedem Kanton eine kantonale Familienausgleichskasse. Diesen 26 FAK schliessen sich Arbeitgeber/-innen und Selbstständigerwerbende an, die keiner anderen Kasse angehören. Sie haben also eine Auffangfunktion für Unternehmen, die sich keinem Verband anschliessen. Gleichzeitig sind bei ihnen mehrheitlich die staatlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber angeschlossen.

Das Bundesamt für Sozialversicherung BSV schreibt in der Botschaft selbst: «Die meisten kantonalen FAK würden gemäss Schätzung des BSV durch die Einführung eines Lastenausgleichs profitieren. In denjenigen Kantonen, die vom Lastenausgleich profitieren, können unter Umständen die Beitragssätze reduziert werden. Davon profitieren die angeschlossenen Betriebe der kantonalen FAK und damit auch die Kantone und Gemeinden in ihrer Funktion als Arbeitgeber.» Kurz: Im vollen Lastenausgleich findet eine Umverteilung von den Verbands- zu den kantonalen Familienausgleichskassen statt – finanziert durch die Unternehmen, die den Verbandskassen angeschlossen sind. Davon profitieren in erster Linie die staatlichen und staatsnahen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber respektive diejenigen Unternehmen, die keinem Verband angeschlossen sind. Damit wird das Verbandssystem nachhaltig geschwächt. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass früher oder später einmal das ganze bewährte System mit Verbands- und kantonalen Familienausgleichskassen in Frage gestellt würde. Ganz einfach deshalb, weil bei einer vollständigen Umverteilung der politische Ruf nach einer Einheitskasse nicht fern ist.

Die AK 71 Handel Schweiz und die AK 40 Arbeitgeber Basel sind zwei der zehn grössten schweizweit tätigen AHV- und Familienausgleichskassen. Beide wären – wie viele andere Verbandsausgleichskassen – von der Einführung eines zwingenden vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen und damit von der Umverteilung in andere, insbesondere auch kantonale Kassen stark betroffen. Als deren Gründerverbände lehnen wir deshalb die Einführung des vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen entschieden ab. Als Kompromisslösung empfehlen wir dem Parlament, den Kantonen mit einer Einführung eines Teillastenausgleichs einen gewissen Handlungsspielraum zu belassen. Damit müssten diejenigen sechs Kantone, die heute noch keinen Lastenausgleich haben (AG, AI, AR, GL, NE, TG) einen solchen einführen. Sie könnten diesen jedoch bedarfsgerecht und kantonalpolitisch abgestützt festlegen – sei dies als voller oder als Teillastenausgleich. Die 20 anderen Kantone könnten ihre heute bestehenden vollen oder Teillastenausgleichs-Systeme beibehalten bzw. müssten diese nur bei den Selbständigerwerbenden anpassen. Damit würde noch ein gewisser gesunder Anreiz für effizientes und gutes Arbeiten und ein Teil des Versicherungsgedankens erhalten bleiben.

Saskia Schenker, Direktorin Arbeitgeberverband Region Basel, Landrätin FDP BL

 

Das sagen unsere Mitglieder

«Weltwirtschaftliche Krisen geben sich die Hand. Die Herausforderungen des Handels werden komplexer. Ein starker Verband mit klarer Strategie und Konsequenz gibt Orientierung und unterstützt bei anstehenden Aufgaben.»

Thomas Freuler

Präsident Schweizer Stahl- und Haustechnikverband / Spaeter AG
Vorstand Handel Schweiz

Das sagen unsere Mitglieder

„Handel-Schweiz ist aktiv und engagiert sich für den Erhalt und die Entwicklung von handelsfreundlichen Rahmenbedingungen. Denn nur ein freier Handel garantiert die Versorgungssicherheit der Schweiz und führt zu wirtschaftlichem Erfolg.“

Benjamin Stähelin

Geschäftsführer Tioman Trading SA

Das sagen unsere Mitglieder

„Handel Schweiz engagiert sich für praxisnahe Ausbildungen, um in der Berufsausbildung am Puls zu sein. Unsere Lernenden profitieren, dank einer soliden Grundlage, von tollen Karrierechancen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft im Handelssektor.“

Karin Streit-Heizmann

Geschäftsführerin Heizmann AG

Das sagen unsere Mitglieder

„Gemeinsam mit andern für den Handel das Beste tun.“

Hans Christian von der Crone

Geschäftsführer Nimex AG / Vorstand Handel Schweiz

Ausgleichskasse Handel Schweiz AK71

Immer für Ihre Anliegen da, die AK71

Die Ausgleichskasse Handel Schweiz AK71 versichert rund 4‘300 Kundinnen und Kunden mit einem Arbeitnehmerbestand von 120’000 Personen. Rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Unternehmen in allen Fragen rund um die Sozialwerke. Das Team der AK71 verfügt über ein grosses Know-how in den Bereichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatz (EO), Elternentschädigungen (EE), Ergänzungsleistung (EL), Familienausgleichskasse (FAK) und berufliche Vorsorge (BVG).

Kundinnen und Kunden der AK71 profitieren von einem Top-Service. Egal, welche Fragen Sie haben. Die AK71 unterstützt Sie in allen Fragen rund um Ihre Sozialversicherungen. Was die Kasse ausmacht? Sie findet immer eine passende Lösung für Sie. Damit Sie mehr Zeit für anderes haben.

Die Ausgleichskasse

Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, die bei Handel Schweiz oder einem Mitgliederverband angeschlossen sind, können Mitglied der Ausgleichskasse werden. Dank dem Onlineportal connect sind Kundinnen und Kunden nicht an die Öffnungszeiten gebunden und können ihre administrativen Arbeiten dann erledigen, wenn sie Zeit dazu haben.

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Ausgleichskasse Handel Schweiz
Schönmattstrasse 4
Postfach
4153 Reinach BL 1

+41 61 715 57 57
info@ak71.ch

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Berufliche Vorsorge

Die BVG-Stiftung Handel Schweiz

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Die Betreuung des eigenen Personals ist Vertrauenssache. Weil Vertrauen nur im persönlichen Gespräch aufgebaut werden kann, findet die Beratung gerne bei den Unternehmen vor Ort statt.

Kundinnen und Kunden profitieren direkt:

  • Kompetenter Partner seit 1985
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Dank der Zusammenarbeit mit der Ausgleichskasse fallen aktuell bei der BVG-Stiftung Handel Schweiz für alle Mitglieder der Ausgleichskasse keine zusätzlichen Verwaltungskosten an.

Berufliche Vorsorge | AK71
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4153 Reinach BL

+41 61 715 57 85
bvg-stiftung-ak71@berag.ch

 

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FAMILIENAUSGLEICHSKASSE

Eine Familienausgleichskasse für die ganze Schweiz

Als Kundin bzw. Kunde der AK71 profitieren Sie von der Familienausgleichskasse (FAK), die in allen Schweizer Kantonen vertreten ist. Die Beitragssätze werden jährlich überprüft und mit denjenigen der Kantone verglichen. Deshalb kann die AK71 ein attraktives Gesamtpaket anbieten.

 

Ihre Vorteile der FAK auf einen Blick:

  • Für alle 26 Kantone abrechnend
  • Beratung in diversen Fremdsprachen
  • Inklusive kantonale Fonds (z.B. Berufsbildung)
  • Attraktive Beitragssätze
  • Onlineplattform connect für die einfache Administration
  • Kurze Bearbeitungszeit für Zulagengesuche
  • Auszahlung der Zulagen in der Regel vor Lohnfälligkeit an den Arbeitgeber
  • Ein Ansprechpartner für alle Anliegen

Der grosse Vorteil der AK71 ist die Abrechnung für alle Kantone. Damit sinkt der administrative Aufwand.

Familienausgleichskasse | AK71
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fak-eo@ak71.ch

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