Güterumschlagplatz in Basel in Gefahr
Der Handel verliert wichtigen Güterumschlagplatz am Hafen Basel
Mit dem Heimfall der Baurechte am Westquai per Ende 2029 an die Stadt Basel droht ein bedeutender Umschlagsstandort für den Güterhandel in Basel verloren zu gehen. Ersatzlösungen wie das Projekt „Basel Nord“ sind umstritten – ein Ersatz für den wegfallenden Westquai ist bis heute nicht gesichert. Dies ist ein grosses Risiko für die Handelsbranche. Deshalb fordert Handel Schweiz, alternative Hafenlösungen ernsthaft zu prüfen und Optionen voranzutreiben – dies im Interesse der Versorgungssicherheit mit Handelsgütern.
Der Westquai verliert seine Funktion als Hafenstandort
Bereits 1999 entschied der Regierungsrat Basel-Stadt, die Baurechte am Westquai nicht über das Jahr 2029 hinaus zu verlängern. Ziel war es, das Areal künftig für städtebauliche Entwicklungen zu nutzen. Der Entscheid betrifft ein zentrales Gebiet im Basler Rheinhafen, das aktuell für den Umschlag von Gütern eine wichtige Rolle spielt.
Neue Lösungen nicht in Sicht
Als Ausgleich zum Wegfall des Westquais ist das trimodale Terminalprojekt „Basel Nord“ mit dem geplanten Hafenbecken 3 vorgesehen. Doch die Umsetzung ist ungewiss. Politische Entscheide stehen noch aus und auch die Finanzierung durch den Bund ist noch immer nicht zugesagt. Zusätzlich erschweren ökologisch geschützte Flächen die Planung. Weitere Möglichkeiten werden von der Hafenwirtschaft gesucht – sind aber bisher nicht gefunden worden.
Alternativen im Ausland sind umständlich und teuer
Ein Ausweichen auf Häfen im Ausland würde den Verlad auf LKWs und einen umständlichen Zollübergang verlangen. Der Schienenverkehr kann das Gütervolumen, welches am Westquai umgeschlagen wird, nicht bewältigen. Handel Schweiz fordert, dass auch alternative Hafenlösungen sorgfältig geprüft werden – im Interesse des regionalen Güterverkehrs und der Versorgungssicherheit.
Direktimporte im Visier von Handel Schweiz
Handel Schweiz hat auf politischer Ebene wichtige Fortschritte zur Schaffung fairerer Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf ausländische Online-Marktplattformen erzielt.
Handel Schweiz engagiert sich, gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden und Konsumentenschutzorganisationen, auf politischer Ebene intensiv für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Direktimporte. Ausländische Online-Shoppingplattformen fluten den Schweizer Markt mit billig produzierten und teilweise schädlichen Produkten zu Dumpingpreisen. Inzwischen zeigt sich, dass die Problematik auch in der Politik angekommen ist: Seit 2024 wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese fordern unter anderem:
- faire Wettbewerbsbedingungen zwischen ausländischen Online-Plattformen und Schweizer Händlern,
- wirksame Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Produktsicherheit und ordnungsgemässen Verzollung,
- sowie die Verpflichtung zu einer Rechtsvertretung in der Schweiz.
Alles Anliegen, die von Handel Schweiz in den politischen Diskurs eingebracht wurden.
Erste konkrete Schritte durch Behörden
Gesetzesänderungen folgen in der Schweiz einem strukturierten, oft langwierigen Verfahren. Dennoch konnte per 1. Januar 2025 ein bedeutender Fortschritt erzielt werden: Mit der Einführung der sogenannten Plattformbesteuerung unterliegen internationale Online-Marktplätze neu der Mehrwertsteuerpflicht.
Darüber hinaus wurde eine Teilrevision des Lebensmittelgesetzes in die Wege geleitet. Ziel ist es, Online-Shops, deren Angebote nicht mit dem Schweizer Recht vereinbar sind, künftig zu sanktionieren oder zu sperren. Der Bundesrat plant jedoch zunächst eine vertiefte Analyse der Ausgangslage – aus Sicht des Handels ein zu zögerlicher Schritt angesichts der Dringlichkeit.
Wirtschaftsverbände erhöhen den Druck
Parallel zur Gesetzgebungsarbeit waren Vertreter des Handels im direkten Gespräch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), um Sofortmassnahmen zu erörtern. Als Reaktion wurde im September 2024 eine Delegation der Plattform Temu vorgeladen, rechtliche Schritte werden geprüft.
Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2024 forderte Handel Schweiz mit Partnern in einem offenen Brief entschlossene Massnahmen: Eine offizielle Abmahnung von Temu durch das Seco, die umfassende Aufklärung der Konsumentinnen und Konsumenten über Risiken asiatischer Billigprodukte sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zum Schutz der Konsumenten und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.
Medien leisten wichtigen Beitrag zur Aufklärung
Ein weiterer Erfolg: Die mediale Berichterstattung hat deutlich zugenommen. Medien informieren die Bevölkerung zunehmend über irreführende Marketingmethoden, mangelhafte Produktqualität und prekäre Produktionsbedingungen von Billigwaren aus China, die per Direktimport in die Schweiz gelangen. Ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein in Bevölkerung und Politik für die Risiken dieser Angebote zu schärfen.
Handel Schweiz wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Schliessung der bestehenden Gesetzeslücken und die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Schweizer Handel und ausländischen Online-Marktplätzen einsetzen.
Medienmitteilung
US-Strafzölle mit grossem Schadenpotenzial
Für Handel Schweiz sind die von den Vereinigten Staaten verhängten Strafzölle auf Schweizer Exporten in die USA unverständlich und schädlich. Der gestern von US-Präsident Donald Trump bekannt gegebene Zollsatz auf Schweizer Waren beträgt exorbitante 31 Prozent. Handel Schweiz kritisiert diesen einseitigen Akt und warnt vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft und die Grundlagen eines freien Welthandels. Gleichzeitig ruft der Verband zu Besonnenheit auf und fordert, dass der Konflikt auf dem Verhandlungsweg und gemäss rechtsstaatlichen Regeln gelöst wird. Die aktuelle Lage macht zudem deutlich, dass die Schweiz diversifizierte Handelsbeziehungen mittels weltweiten Freihandelsabkommen und den Bilateralen III braucht.
Lesen Sie im Download unsere Medienmitteilung zum Thema.
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Eidgenössischen Fachausweis E-Commerce Spezialist:in
Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten Weiterbildung im Bereich E-Commerce? Oder haben Sie einen Mitarbeiter, der ein E-Commerce Profi werden will? Dann ist der Eidgenössischen Fachausweis E-Commerce Spezialist:in genau das Richtige!
An wen richtet sich der Fachausweis?
Der eidgenössische Fachausweis E-Commerce Spezialist:in richtet sich insbesondere an berufstätige Personen im digitalen Handelsumfeld, welche Lust und Neugier auf Neues haben, den zukünftigen Handel gestalten und im anspruchsvollen Umfeld des E-Commerce immer den Überblick behalten möchten. Die Fortbildung eignet sich insbesondere für Personen, welche eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in nahestehenden Bereichen absolviert haben (Detailhandel, KV, Mediamatik, Informatik u.ä.). Aber auch Interessierten mit branchenfremden Lehrabschlüssen steht der Fachausweis offen.
Für die Zulassung an die eidg. Berufsprüfung werden nebst dem EFZ, mindestens zwei, resp. drei Jahre Berufserfahrung im E-Commerce sowie die erfolgreich abgeschlossenen Modulprüfungen und ein schriftlicher Erfahrungsbericht mit Praxisdokumentationen vorausgesetzt.
Was beinhaltet die Weiterbildung?
Sie erwerben in sieben Modulen ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, die für erfolgreiche E-Commerce-Projekte unerlässlich sind:
- Modul 1: Aufbauen und Weiterentwickeln von digitalen Plattformen
- Modul 2: Optimieren der digitalen Produktpräsentation
- Modul 3: Digitalisieren von Verkaufsprozessen
- Modul 4: Realisieren von Marketingaktivitäten
- Modul 5: Interagieren an Schnittstellen
- Modul 6: Managen von Projekten und Projektteams
- Modul 7: Vernetzen und Agieren im digitalen Markt
Pro Modul wird eine Prüfung abgelegt. Während der Weiterbildung sind zudem Praxisdokumentationen in den unterschiedlichen Modulen zu erarbeiten. Daraus ist wiederum ein Entwicklungsbericht zu erstellen, welcher von den Prüfungsexpert:innen bewertet wird. Die mündliche eidgenössischen Prüfung setzt sich aus drei Prüfungsteilen zusammen:
- Fachgespräch zum Entwicklungsbericht
- Analyseaufgabe mit Präsentation
- Mini-Cases und/oder Critical Incidents
Flyer E-Commerce Spezialist:in
Kursangebote und Startdaten:
- eFachausweis: Start 07.07.2025, online
- FfD – Fachschule für Detailhandel: Start: 22.10.2024 / 14.01.2025 / 05.05.2025, Zürich und online
Gut zu wissen:
Im Nachgang an die Berufsprüfung, finanziert der Bund 50% bis max. CHF 9’500 aller vorbereitenden Weiterbildungskosten, wenn diese von den Studierenden selbst bezahlt wurden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben! Melden Sie sich jetzt zu einem Kurs an und werden Sie zum E-Commerce-Profi. Weitere Informationen finden Sie hier: e-com.swiss
Jetzt auch in Französisch: Eidgenössischen Fachausweis E-Commerce Spezialist:in
Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten französischen Weiterbildung im Bereich E-Commerce? Oder haben Sie einen französischsprechenden Mitarbeiter, der ein E-Commerce Profi werden will? Dann haben wir eine tolle Neuigkeiten, denn der Eidgenössischen Fachausweis E-Commerce Spezialist:in wird nun auch in Französisch angeboten!
An wen richtet sich der Fachausweis?
Der eidgenössische Fachausweis E-Commerce Spezialist:in richtet sich insbesondere an berufstätige Personen im digitalen Handelsumfeld, welche Lust und Neugier auf Neues haben, den zukünftigen Handel gestalten und im anspruchsvollen Umfeld des E-Commerce immer den Überblick behalten möchten. Die Fortbildung eignet sich insbesondere für Personen, welche eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in nahestehenden Bereichen absolviert haben (Detailhandel, KV, Mediamatik, Informatik u.ä.). Aber auch Interessierten mit branchenfremden Lehrabschlüssen steht der Fachausweis offen.
Für die Zulassung an die eidg. Berufsprüfung werden nebst dem EFZ, mindestens zwei, resp. drei Jahre Berufserfahrung im E-Commerce sowie die erfolgreich abgeschlossenen Modulprüfungen und ein schriftlicher Erfahrungsbericht mit Praxisdokumentationen vorausgesetzt.
Was beinhaltet die Weiterbildung?
Sie erwerben in sieben Modulen ein breites Spektrum an Fachkenntnissen, die für erfolgreiche E-Commerce-Projekte unerlässlich sind:
- Modul 1: Aufbauen und Weiterentwickeln von digitalen Plattformen
- Modul 2: Optimieren der digitalen Produktpräsentation
- Modul 3: Digitalisieren von Verkaufsprozessen
- Modul 4: Realisieren von Marketingaktivitäten
- Modul 5: Interagieren an Schnittstellen
- Modul 6: Managen von Projekten und Projektteams
- Modul 7: Vernetzen und Agieren im digitalen Markt
Pro Modul wird eine Prüfung abgelegt. Während der Weiterbildung sind zudem Praxisdokumentationen in den unterschiedlichen Modulen zu erarbeiten. Daraus ist wiederum ein Entwicklungsbericht zu erstellen, welcher von den Prüfungsexpert:innen bewertet wird. Die mündliche eidgenössischen Prüfung setzt sich aus drei Prüfungsteilen zusammen:
- Fachgespräch zum Entwicklungsbericht
- Analyseaufgabe mit Präsentation
- Mini-Cases und/oder Critical Incidents
Kursangebote und Startdaten:
In Französisch:
- FfD – Fachschule für Detailhandel: Start: Januar oder Mai 2025
In Deutsch:
- eFachausweis: Start 07.07.2025, online
- Feusi Bildungszentrum: Start 02.2025, Bern
- FfD – Fachschule für Detailhandel: Start: 22.10.2024 / 14.01.2025 / 05.05.2025, Zürich und online
- SIU – Schweizerisches Institut für Unternehmerschulung: Start:17.01.2025 / 21.01.2025, Zürich und online
Gut zu wissen:
Im Nachgang an die Berufsprüfung, finanziert der Bund 50% bis max. CHF 9’500 aller vorbereitenden Weiterbildungskosten, wenn diese von den Studierenden selbst bezahlt wurden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben! Melden Sie sich jetzt zu einem Kurs an und werden Sie zum E-Commerce-Profi.
E-Commerce Spezialist:in mit eidg. Fachausweis ausgezeichnet
Erfolgreiche Absolvierende der ersten Schlussprüfung
Nach eineinhalb Jahren oder ca. 400 Stunden Vorbereitungskurs, sieben Modulprüfungen und der Erstellung eines umfassenden Entwicklungsberichts war es am 27. August 2024 so weit: Die ersten 16 Kandidierenden sind zu den mündlichen Schlussprüfungen zum eidg. Fachausweis E-Commerce Spezialist:in angetreten. In drei halbstündigen mündlichen Einheiten wurde den 5 Kandidatinnen und 11 Kandidaten von 16 Prüfungsexperten nochmals auf den Zahn gefühlt. Im ersten mündlichen Prüfungsteil «Fachgespräch» wurden die Entwicklungsberichte strukturiert und vertieft hinterfragt. Im zweiten Abschnitt mussten die angehenden E-Commerce Spezialisten je zwei Critical Incidents und zwei Mini-Cases unvorbereitet innerhalb von 30 Minuten bearbeiten und lösen. Als Schlusspunkt musste ein individuell vorgegebener Online-Shop in 45 Minuten Vorbereitungszeit seziert und eine 10minütige Präsentation aufbereitet werden. Nach der Präsentation wurden die Kandidierenden vom Prüfungsexperten-Team nochmals «gegrillt».
Wir dürfen heute feststellen, dass die Teilnehmenden von den Vorbereitungsinstituten FfD (Fachschule für Detailhandel Verkauf & E-Commerce) und eFachausweis hervorragend auf die Prüfung eingestellt und geschult wurden. Wir durften am 26. September 2024 allen angetretenen Kandidierenden den Fachausweis bzw. das Notenblatt überreichen. In einer Runde von ca. 50 E-Commerce Expert:innen und Angehörigen der Absolventen durften wir die Zertifikate an einem feierlichen Anlass bei Google in Zürich übergeben:

QSK-Präsident Patrick Kessler: «Wir gratulieren den Absolvierenden herzlich, sie sind Pioniere der neuen Weiterbildung. Sie dürfen sich ab sofort E-Commerce Spezialist:in mit eidg. Fachausweis nennen und auch ihre Arbeitgeber dürfen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels auf ihre engagierten und kompetenten Mitarbeitenden ein wenig stolz sein – die Absolvierenden haben an den Prüfungen einen sehr guten Eindruck hinterlassen.»
An diese Personen richtet sich der Fachausweis
Der eidgenössische Fachausweis E-Commerce Spezialist:in richtet sich insbesondere an berufstätige Personen im digitalen Handelsumfeld, welche Lust und Neugier auf Neues haben, den zukünftigen Handel gestalten und im anspruchsvollen Umfeld des E-Commerce immer den Überblick behalten möchten. Die Fortbildung eignet sich insbesondere für Personen, welche eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in nahestehenden Bereichen absolviert haben (Detailhandel, KV, Mediamatik, Informatik u.ä.). Aber auch Interessierten mit branchenfremden Lehrabschlüssen steht der Fachausweis offen.
Für die Zulassung an die eidg. Berufsprüfung werden nebst dem EFZ, mindestens zwei, resp. drei Jahre Berufserfahrung im E-Commerce sowie die erfolgreich abgeschlossenen Modulprüfungen und ein schriftlicher Erfahrungsbericht mit Praxisdokumentationen vorausgesetzt.
Das erwartet die Studierenden in der Weiterbildung
Die Studierenden absolvieren, in ca. 300 – 400 Unterrichtsstunden, sieben Module und legen pro Modul je eine Prüfung ab. Während der Weiterbildung sind zudem Praxisdokumentationen in den unterschiedlichen Modulen zu erarbeiten. Daraus ist wiederum ein Entwicklungsbericht zu erstellen, welcher von den Prüfungsexpert:innen bewertet wird. Der mündliche Teil der BP setzt sich aus den eingangs beschriebenen drei Prüfungsteilen zusammen.
Durchführende Schulorganisationen
Die Weiterbildung ist bei den folgenden Bildungsinstitutionen ausgeschrieben: eFachausweis, Feusi Bildungszentrum, FfD – Fachschule für Detailhandel, SIU – Schweizerisches Institut für Unternehmerschulung. Innerhalb der Rahmenbedingungen, welche von der Trägerschaft vorgegeben werden, sind die Bildungsinstitutionen in der Ausgestaltung des Lehrgangs frei und selbstverantwortlich. Das Angebot unterscheidet sich je nach Schule und deckt unterschiedliche Bedürfnisse wie etwa Ausbildungsdauer, Lerntempo, Lernform (digital, hybrid oder vor Ort) und Klassengrösse ab. «Es lohnt sich, mit den verschiedenen Bildungsinstitutionen Kontakt aufzunehmen, um sich über das Angebot zu informieren und sich dann für die passende Schule zu entscheiden», so Patrick Kessler.
Gut zu wissen: Im Nachgang an die Berufsprüfung, finanziert der Bund 50% bis max. CHF 9’500 aller vorbereitenden Weiterbildungskosten, wenn diese von den Studierenden selbst bezahlt wurden.
Weitere Informationen zu den Lerninhalten, Zulassungsbedingungen und Prüfungen sowie Blogbeiträge von aktuell Studierenden finden Interessierte auf der Website des Trägerverbandes: www.e-com.swiss.
Stimmen zum Abschluss
„Die Weiterbildung hat mir wertvolle, praxisnahe Einblicke gegeben, die mich in meiner beruflichen Entwicklung entscheidend vorangebracht haben.“ Pascal Frei, VeloPlus
«Die Ausbildung und mein neuer Job im E-Commerce Bereich haben sich super ergänzt und ich konnte den Unterrichtsstoff unmittelbar in meinem beruflichen Alltag anwenden.» Nicole Mahler, Familie Wiesner Gastronomie
«Die praxisnahen Inhalte haben mich sowohl beruflich als auch persönlich enorm weitergebracht und ich bin überzeugt, dass diese Weiterbildung ein grosser Gewinn für die Zukunft der Schweiz ist.“ Ertan Karahan, Aquilana Versicherungen
„Im Vergleich zu vor zwei Jahren stehe ich heute auf einem ganz anderen Niveau und fühle mich bestens vorbereitet für die zukünftigen Herausforderungen der digitalen Welt.“ Maximilian Schulze, Swiss-Qube
„Die Ausbildung zum E-Commerce Spezialisten hat mir nicht nur wertvolle Fachkenntnisse vermittelt, sondern auch mein Verständnis für digitale Geschäftsmodelle und Marktanforderungen auf ein neues Niveau gehoben.“ Marco Noto, Rudolf Geiser AG
Prüfungsabschlüsse 2024
Die Branche Handel sowie die höheren Berufsprüfungen der Aussenhandelsfachleute bilanzieren die absolvierten Prüfungen.
Obwohl die Vorbereitungen für die Prüfungen im Jahr 2025 schon angelaufen sind, soll nochmals zurück geschaut werden auf die diesjährigen Qualifikationsverfahren:
Die schriftlichen und mündlichen Schlussprüfungen in der KV Branche Handel wurden 2024 im Mai und Juni durchgeführt. 321 (274 d, 47 f) Lernende wurden von 166 (145 d, 21 f) Expertinnen und Experten geprüft. Die Branche hat sechs neue Prüfungsexpertinnen und -experten ausgebildet und erstmalig eingesetzt. Die Durchschnittsnoten aller Kandidatinnen und Kandidaten betrugen 5.02 bei den mündlichen und 4.18 bei den schriftlichen Schlussprüfungen.
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In den höheren Berufsprüfungen sind folgende Zahlen zu melden: Genau 40 Expertinnen und Experten standen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen von 20 Aussenhandelsleitern vor den Sommerferien im Einsatz. Die Diplomarbeiten dieser Kandidatinnen und Kandidaten wurden im August präsentiert und benotet. Für die Berufsprüfungen der Aussenhandelsfachleute konnte das Prüfungssekretariat die 112 Kandidatinnen und Kandidaten von 67 Fachleute aus der Branche prüfen lassen. Die Bestehensquote lag bei 62 %.
Diese nüchternen Zahlen verbergen den gewaltigen Aufwand, der mit all diesen Prüfungen verbunden ist. Um einen Kandidaten fair und fordernd zu prüfen, setzen die Expertinnen und Experten zur Vorbereitung mehrere Stunden ihrer Zeit, meistens der Freizeit, ein. Die Prüfungssekretariate versuchen, diese enorme Leistung des Milizpersonals möglichst gut zu unterstützen, damit dessen hohe Motivation bestehen bleibt. Es wird auf allen Ebenen mit viel Herzblut und innerer Überzeugung gearbeitet, denn alle Beteiligten waren selber auch schon Kandidatin oder Kandidat in Prüfungen und wollen nun durch ihren Einsatz für die jungen Leute dazu beitragen, dass das gute Berufsbildungssystem der Schweiz weiterhin seine hohen Ansprüche erfüllen kann.
Branche Handel sucht neue Experten
Profis aufgepasst – werden Sie jetzt Experten!
Während den mündlichen Prüfungen der Branche Handel stellen die Lernenden ihre erlernten Fähigkeiten und betrieblich erworbene Kompetenzen unter Beweis. Hier eine Übersicht der wichtigsten Eckpunkte für Experten:
- Zweier-Team von Experten pro Lernenden
- Rollenspiel
- Fachgespräch
Die Prüfungen werden jeweils von zwei Experten durchgeführt. Begonnen wird mit einem Rollenspiel. Dieses dauert 15 Minuten und basiert auf den Gesprächssituationen aus den Lerndokumentationen, welche die Lernenden während ihrer Ausbildung erarbeitet haben. Nach fünf Minuten Pause findet das Fachgespräch statt. Dieses dauert ebenfalls 15 Minuten. Grundlage hierfür ist die eingereichte Prozesseinheit 2, welche die Lernenden in einer Abteilung über einen spezifischen Arbeitsprozess geschrieben haben.
Klingt das spannend? Dann lesen Sie hier noch kurz, was sich die Branche Handel von angehenden Experten wünscht:
- Ausgewiesene Erfahrung in einem Handelsunternehmen
- Freude an der Lehrlingsausbildung
- Kreativität bei der Erstellung von Prüfungen
- Diskretion und Verschwiegenheit
Die Branche Handel über Ihre Kontaktaufnahme unter: info@branche-handel.ch
Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich
Branchenergebnisse
Die aktuelle Konjunkturumfrage vom Juli 2024 zeigt ein gemischtes Bild für den Detailhandel und Grosshandel. In beiden Bereichen geben zwei Drittel der befragten Unternehmen die aktuelle Lage als lediglich befriedigend oder ungünstig an. Was die Entwicklung in den nächsten drei Monaten angeht, sind sowohl der Grosshandel wie Detailhandel zuversichtlich. Es wird mit einem teilweise erheblichen Nachfrageplus gerechnet. Dennoch planen die befragten Unternehmen vermehrt den Personalbestand zu reduzieren.
Detailhandel Insgesamt:
Während 15% der befragten Unternehmen ihre Geschäftslage als gut einstufen, sehen 19% noch Verbesserungspotenzial. Die restlichen zwei Drittel beurteilen die Lage als «befriedigend». Bemerkenswert ist, dass die Beurteilung durch grosse Unternehmen negativer ausfällt, als bei KMUs. Der Umsatz war in den letzten drei Monaten in allen Grössenklassen rückläufig und auch die Kundenfrequenz erreichte saisonbereinigt das Niveau des Vormonats nicht. Dies hatte einen negativen Einfluss auf die Ertragslage. Die Lagerbestände nehmen weiterhin leicht zu und werden als zu hoch empfunden. Für die kommenden drei Monate wird ein deutlicher Umsatzanstieg erwartet, wobei 78% der Detailhändler ihre Preise stabil halten möchten.
Food und Non-Food:
Im Food-Bereich bleiben die Umsatzerwartungen stabil, insbesondere die Grossverteiler in der Sparte NOGA 471 blicken optimistisch in die Zukunft. Leichte Unsicherheiten bestehen in der Sparte NOGA 472 (Lebensmittel, Getränke und Tabak). Im Non-Food-Segment zeigt sich der Detailhandel mit Elektronikgeräten und Sportausrüstung zuversichtlich und erwartet Umsatzsteigerungen. Der Bereich Haushaltsgeräte und Textilien rechnet mit einem leichten Rückgang.
Fazit:
Der Detailhandel blickt trotz aktueller Herausforderungen optimistisch in die Zukunft. Besonders grosse Unternehmen erwarten positive Entwicklungen in den kommenden Monaten, während die Ertragslage insgesamt stabil bleibt.
Download Report: KOF Umfrage Detailhandel
Grosshandel insgesamt:
Die KOF Konjunkturumfrage vom Juli 2024 zeigt, dass die Geschäftslage im Grosshandel als eher ungünstig gilt. 19% der Unternehmen bewerten die Lage als gut, während 55% sie als befriedigend und 26% als unbefriedigend einstufen. Die Nachfrage ist verlangsamt gesunken. Obwohl die Lagerbestände abgenommen haben, werden sie als zu hoch empfunden. Auch der Personalbestand wurde abgebaut. Dennoch wurde «Mangel an Arbeitskräften» als eins der häufigsten Hemmnisse für die Wettbewerbsposition genannt. Die Grosshändler sind zuversichtlich, was die Entwicklung in den nächsten drei Monaten angeht. Es wird mit einer Verbesserung der Geschäftslage und steigenden Preisen gerechnet.
Branchenergebnisse:
Im Bereich Handelsvermittlung steigen die Nachfrageerwartungen. Landwirtschaftliche Grundstoffe und Nahrungs- und Genussmittel zeigen knapp positive Aussichten. In der Sparte Nahrungs- und Genussmittel sank der Geschäftslageindikator deutlich. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie IT und Maschinen verzeichnen eine stabile Geschäftslage mit günstigen Ausblicken. In der Sparte Sonstiger Fachgrosshandel hat sich die Geschäftslage eingetrübt. Die Ertragslage konnte nicht verbessert werden.
Fazit:
Der Grosshandel blickt zuversichtlich in die Zukunft. Trotz aktueller Herausforderungen wird eine Erholung in den kommenden sechs Monaten erwartet. Dennoch planen die befragten Unternehmen den Personalbestand weiter zu reduzieren.
Download Report: KOF Umfrage Grosshandel
JA zur BVG-Reform
Die BVG-Reform kommt am 22. September zur Abstimmung.
Handel Schweiz sagt klar Ja zur BVG-Reform. Die Stimmberechtigten entscheiden am 22. September über die Vorlage, die Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge besser absichert. Von der Reform der zweiten Säule profitieren insbesondere viele Frauen, die auch im Handel Teilzeit arbeiten. Die BVG-Reform ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Altersvorsorge zu modernisieren. Die Umverteilung zulasten der Erwerbstätigen wird gestoppt und die BVG-Beiträge von älteren Arbeitnehmern sinken. Handel Schweiz unterstützt die Reform mit einer eigenen Kampagne. Als Branchenverband mit 4’000 Mitgliedern und über 700’000 Mitarbeitenden steht Handel Schweiz für die Sicherung unseres bewährten Drei-Säulen-Modells ein.
Die BVG-Reform ist ein ausgewogener Kompromiss des Parlaments, der im März 2023 verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt wird. Die Gewerkschaften haben das Referendum ergriffen. Dies obwohl die BVG-Reform problematische Lücken für Teilzeitarbeitende schliessen, die Rente für Frauen stärkt und das bewährte Drei-Säulen-Modell zukunftssicher macht.
Ungerechtigkeiten beseitigen, Rentenlücken schliessen, Generation Ü50 stärken – die Reform in Kürze:
Die Schweizerische Altersvorsorge hat einen grossen Vorteil: Im Gegensatz zu ausländischen Modellen steht sie auf drei Säulen. Das macht die Altersvorsorge weniger verletzlich gegenüber demographischen Veränderungen. Trotzdem ist es wichtig, dass die Altersvorsorge von Zeit zu Zeit an die Erfordernisse der Arbeitswelt und der Gesellschaft angepasst wird. Dies erfüllt die vorliegende BVG-Reform aus Sicht von Handel Schweiz. Die Reform erhält das allgemeine Leistungsniveau und sichert Teilzeitbeschäftigte besser ab. Es profitieren unter anderem viele Frauen. Sie kommen vermehrt in den Genuss von Pensionskassenrenten.
Während die AHV mit einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern finanziert wird, spart im BVG jeder Arbeitnehmende für sich selbst. AHV und BVG ergänzen sich ideal. Zudem beinhaltet das BVG auch eine Versicherung gegen Tod und Invalidität der Arbeitnehmenden. Heute findet im obligatorischen Teil des BVG eine Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern statt. Durch die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent wird diese Umverteilung reduziert. Da die meisten Arbeitnehmende im BVG auch überobligatorisch versichert sind, hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keinen Einfluss auf die Mehrzahl der Renten. Betroffen sind nur rund 15 Prozent der Versicherten. Die Renten von Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen werden merklich erhöht.
Zusätzlich passt die Reform die BVG-Beiträge von älteren Arbeitnehmenden an. Damit wird ihre Arbeitsmarktfähigkeit gestärkt. Dies ist ein wichtiger Beitrag gegen die Arbeitslosigkeit im Alter. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die hohen Lohnnebenkosten ein Faktor sind bei der Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden. Mit der Reform erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration ab 50 Jahren einen Rentenzuschlag. Wichtig ist auch: Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sind von der Reform nicht betroffen. Ihre Renten sind garantiert.
Wir handeln für den Handel
Deshalb JA zur ausgewogeneren BVG-Reform. Handel Schweiz engagiert sich mit einer eigenen Kampagne für ein JA zur BVG-Reform. Es ist für unsere Branchen zentral, dass das bewährte 3-Säulensystem der Altersvorsorge stabil und fit für die Zukunft bleibt.