Rückblick: Tag des Handels 2024
Handel Schweiz blickt auf einen spannenden Anlass zurück.
Am Freitag, 14. Juni 2024 fand der jährliche Tag des Handels im Gottlieb Duttweiler Institut in Rüschlikon statt. Der Präsident Rudolf O. Schmid eröffnete den Tag des Handels und begrüsste alle Gäste. Handel Schweiz Direktor Kaspar Engeli seinerseits führte geschickt und humorvoll durch die Generalversammlung. Es standen unter anderem die zweijährlichen Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes an, welche ohne Einsprachen über die Bühne gingen.
Nach diesem offiziellen Teil begeisterte Prof. Dr. Sturm mit seinem spannenden Referat über die Einsetzung der gesamtwirtschaftlichen Erholung. Die Gäste hörten gespannt zu und waren von der Präsentation sichtlich angetan.
In der anschliessenden Podiumsdiskussion mit Gerhard Pfister, Dr. Peter Grünenfelder sowie Hans-Christian von der Crone wurde über die jeweilige Wahrnehmung der wirtschaftlichen Lage gesprochen, bei welcher auch eine Vielzahl von Fragen aus dem Publikum beantwortet wurden.
Der Anlass lud beim abschliessenden Apéro zum Verweilen und Diskutieren ein. Handel Schweiz freut sich bereits jetzt auf den nächsten Tag des Handels am Donnerstag, 12. Juni 2025.
Im Video wird auf einen ereignisreichen Tag zurückgeblickt.
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Temu & Co.: Bundesbern wird aktiv
Interpellationen zum Einkauf von Spielwaren sind eingereicht.
Es war ein Schock für die Schweizer Konsumenten: Ende letzten Jahres veröffentlichte der Spielwarenverband Schweiz das Resultat von Tests, die ein unabhängiges Labor gemacht hatte. Die Testobjekte: 18 Spielwaren, gekauft auf den Shopping-Apps Temu und Shein. Das Resultat: 15 von ihnen dürften in der Schweiz gar nicht verkauft werden. Die Qualität ist lausig, ja sogar gefährlich. Und was bei den Spielwaren der Fall ist, gilt auch für viele andere Konsumgüter.
Bis jetzt sind unseren Behörden die Hände gebunden, da die ausländischen Onlineshops nicht der schweizerischen Gesetzgebung unterstehen. Doch jetzt regt sich Widerstand im Parlament. Nationalrat Benjamin Roduit (Die Mitte, Wallis) reichte kürzlich eine Interpellation zum Thema ein: «Was macht der Bundesrat gegen den Import von Spielzeug mit einer schlechten Qualität, das die Gesundheit von Kindern gefährdet?». Er regt zu Recht an, dass der Bundesrat die ausländischen Onlineshops verpflichtet, in der Schweiz nur Güter anzubieten, die unserer Gesetzgebung entsprechen.
In die gleiche Kerbe wie Roduit schlägt Ständerätin Tiana Angelina Moser (Grünliberale, Zürich). Auch sie bemängelt in einer Interpellation, dass die Schweiz nichts gegen den Import von gefährlichem Ramsch unternimmt: «Diese Situation stellt nicht nur eine Gefahr für die Konsumierenden dar, sondern benachteiligt auch die inländischen Hersteller und Händler, welche sich durch die Sicherstellung der hiesigen Vorgaben und Produktesicherheitsstandards mit Mehrkosten gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz konfrontiert sehen.»
Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) scheint den Ernst der Lage erkannt zu haben. Es will Online-Shops dazu verpflichten, Angebote, die das Schweizer Recht nicht erfüllen, zu entfernen. «Diese Bestimmung soll mit der anstehenden Teilrevision des Lebensmittegesetzes auch für die Schweiz übernommen werden», informiert Mediensprecherin Sarah Camenisch auf Anfrage. Die Revision gehe dieses Jahr in die Vernehmlassung.
Man kann also hoffen, dass den chinesischen Online-Shops schon relativ bald ein steiferer Wind entgegenblasen wird. Dies ist auch eminent wichtig. Es geht hier erstens um die Sicherheit der Konsumentinnen, zweitens um gleich lange Spiesse für Schweizer Online-Shops und drittens auch um die Umwelt; es ist kaum nachhaltig, tonnenweise Produkte einzufliegen, die dermassen billig hergestellt sind, dass sie schon nach kürzester Zeit kaputtgehen und entsorgt werden.
Rückblick: Online Handels-Dialog I
“Fachkräftemangel und dem Arbeitsmarkt der Zukunft”
Mit zwei Input-Referaten und einer anschliessenden Diskussion wurde die Thematik des “Fachkräftemangels” beleuchtet und die Erwartungen von Mitarbeitenden im Arbeitsmarkt der Zukunft bzw. Möglichkeiten von Unternehmen im Wettbewerb um Talente aufgezeigt.
Dr. Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit des SECO, hat aufgezeigt, dass der strukturelle Fach- und Arbeitskräftemangel die Schweiz in den kommenden Jahrzehnten weiter begleiten wird. Das ganze Referat gibt es hier im Video. Kernaussagen:
Auch wenn aktuell eine Erholung auf hohem Niveau beobachtet wird. Der Arbeitsmarkt wächst weiter über dem demografischen Potenzial. Seit den 2000er Jahren beobachtet man ein ungebrochenes Stellen- und Beschäftigungswachstum.
Die Erhöhung der Erwerbsquote ist in der Schweiz schon weitgehend ausgeschöpft, die Nachfrage kann letztlich nur durch Zuwanderung erfüllt werden und diese ist politisch umstritten. International gibt es einen zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte.
Das liberale Arbeitsrecht in der Schweiz schafft gewisse Gestaltungsspielräume, muss dafür aber bewahrt werden. Die Erwerbsquote ist über alle Altersgruppen an der weltweiten Spitze, allerdings sinkt die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit.
Wenn die inländische Geburtenrate nicht wieder deutlich steigt und ohne Zuwanderung, wird diese Entwicklung zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung führen.
Jean-Daniel Roth, Inhaber der mycomm GmbH, hat anhand seiner Fachkräfte-Umfrage verdeutlicht, was Arbeitnehmende heute von Arbeitgebern erwarten und wie Unternehmen sich im Wettbewerb um Talente erfolgreich positionieren können. Das ganze Referat gibt es hier im Video und die Ergebnisse der Fachkräfte-Umfrage 2022 hier. Kernaussagen:
Statt auf die Generationenfrage, sollte im Wettbewerb um Mitarbeitende eher auf deren Lebenssituation geachtet werden. Je nach Alter und Lebenssituation unterscheiden sich die Wünsche und Unterwartungshalten gegenüber dem Arbeitsumfeld signifikant.
Beispiel sind vorteilhafte PK-Leistungen, die bei jüngeren Mitarbeitenden fast keine Rolle spielen, mit zunehmendem Alter aber immer mehr gewichtet werden. Für junge Arbeitnehmer spielen die sozialen Faktoren am Arbeitsplatz dafür eine wichtigere Rolle.
Unternehmenskultur, gelebte Werte und die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit übersteuern zunehmend den Gewinn, der aus zusätzlichen “Benefits” (Home Office, Ferienwoche usw.) gezogen werden kann. Bei “Benefits” ist über die Zeit immer eine gewisse Anpassung im Markt festzustellen, die dann nicht mehr zur Differenzierung mit Mitbewerbern beiträgt.
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Handel Schweiz wird sich für BVG-Reform engagieren
Mit eindrücklicher Mehrheit haben Volk und Stände für die 13. AHV-Rente gestimmt.
Das ist zu akzeptieren. Wenn die Finanzierung über Lohnprozente oder auch die Mehrwertsteuer geschieht, werden Arbeitnehmende und Familien zusätzlich belastet. Wenn Bundesrat und Parlament andere Wege finden, um so besser. Allerdings ist das nicht so einfach, es geht um fünf Milliarden pro Jahr. Tendenz steigend.
Im Vorfeld der Abstimmung hat man in den Medien viele Geschichten gelesen, dass es Rentnerinnen und Rentnern schlecht geht. Kaum ist die Abstimmung vorbei, dreht der mediale Wind. Überall ist zu lesen, dass Familien kaum über die Runden kommen. Man merkt: Es geht auf eine neue Abstimmung zu. Am 9. Juni wird an der Urne über die Prämien-Initiative der SP entschieden, dass Bund und Kantone verpflichtet sind, die Ermässigung von Krankenkassen-Prämien massiv zu erhöhen. Das führt gemäss Berechnungen des Bundesrats schon 2030 zu Mehrkosten von bis zu 12 (!) Milliarden Franken pro Jahr. Tendenz steigend.
Es ist nicht wegzudiskutieren, dass es sowohl unter Rentnerinnen und Rentnern als auch unter Familien und Erwerbstätigen Menschen in unserem Land gibt, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen. Und es ist unbestritten, dass es dafür gezielte Unterstützung braucht. Es ist hingegen schlicht falsch, die grosse Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner oder der Familien so zu charakterisieren, dass sie an der Armutsgrenze leben. Wir alle wissen, Umverteilung ist letztlich das falsche Mittel, um den Wohlstand der breiten Mittelschicht zu fördern. Dafür braucht es eine florierende Wirtschaft und starke Unternehmen.
Für den Ausbau der AHV habe ich ein gewisses Verständnis, auch mein finanzpolitisches Gewissen dagegen rebelliert. Wenn wir nun bei jedem Abstimmungssonntag jedoch erneut im Sinne der Linken Milliarden umverteilen, dann belasten wir sowohl die Budgets des Mittelstands als auch die Wirtschaft zusätzlich mit neuen Steuern. Und am Schluss sind alle ärmer. Das ist kein erfolgversprechender Weg.
Nötige Reformen wie bei der 2. Säule (Pensionskassen) müssen weiterhin möglich sein. Für Handel Schweiz ist unser Vorsorgesystem ein wichtiger Standortfaktor. Es muss weiterhin tadellos funktionieren. Handel Schweiz wird sich deshalb im Herbst mit einer eigenen Kampagne engagiert für die BVG-Reform einsetzen. Sie behebt offensichtliche Mängel, etwa die Umverteilung zulasten von den erwerbstätigen Familien und sorgt dafür, dass auch Teilzeiterwerbstätige, insbesondere Frauen, vermehrt in den Genuss von Pensionskassenrenten kommen. Als Arbeitgeber aus dem Handel sind wir bereit, dafür auch die notwendigen Sparbeiträge zu leisten.
Rudolf O. Schmid, Präsident Handel Schweiz
Nachverfolgbarkeit
Politisch weiter brisant: Herkunftsdeklaration und Nachverfolgbarkeit
Auch nach dem knappen Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative an der Urne vor gut 4 Jahren bleiben die Themen Herkunftsdeklaration und Nachverfolgbarkeit auf dem politischen Tapet. In der EU wurden letztes Jahr verschärfte Regelungen betreffend Lieferketten beschlossen, die nun auf die Debatte in der Schweiz ausstrahlen. Gewisse Kreise fordern einen Nachvollzug der EU-Regulierung durch den Bundesrat. Die Initianten der Konzernverantwortungsinitiative haben bereits eine neue Initiative angekündigt, «um sicherzustellen, dass das Thema in Bundesbern nicht auf die lange Bank geschoben wird». Das Thema Herkunftsdeklaration und Nachverfolgbarkeit bleibt also aktuell.
Niederschwellig zeigt sich die Tendenz zu mehr Transparenz bei der Neuregelung zur Backwarendeklaration in der Schweiz. Dort gilt neu eine schriftliche Herkunftsdeklaration für Brot und Feinbackwaren für den Offenverkauf. Dies ist nur eines der Beispiele, die zeigen, dass die übergeordnete Debatte zur Verantwortungsübernahme in Produktion und Handel nichts an Aktualität eingebüsst hat. Und mit den neuen Bestrebungen für eine Konzernverantwortungsinitiative II findet diese Debatte zunehmend Gehör in der Öffentlichkeit.
Die Initiative zielt darauf ab, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten stärker zur Verantwortung zu ziehen. Durch die Einführung strengerer Haftungs- und Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen dazu gebracht werden, ihre Lieferanten genauer zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Verstösse gegen grundlegende Standards auftreten. Dies würde auch den Druck auf die Handelsbranche erhöhen, transparente Herkunftsdeklarationen und eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen zu gewährleisten. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssten die Produkte korrekt deklarieret werden.
In der Praxis erfordert dies beispielsweise die Überarbeitung von Verpackungsdesigns und die Implementierung neuer Prozesse entlang der Lieferkette. Insbesondere für Unternehmen mit komplexen globalen Lieferketten kann dies eine immense logistische Herausforderung darstellen. Darüber hinaus müssten Unternehmen sicherstellen, dass sie über die technologischen Mittel verfügen, um eine effektive Nachverfolgbarkeit ihrer Rohstoffe zu gewährleisten. Dies erfordert den Einsatz von Datenmanagement- und Rückverfolgbarkeitssystemen, die oft mit erheblichen Investitionen verbunden sind. Die Integration dieser Systeme in bestehende Betriebsabläufe kann ebenfalls zeitaufwendig und komplex sein.
Wesentliche Herausforderung bleibt zudem, sicherzustellen, dass Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette die erforderlichen Standards einhalten. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und gegebenenfalls die Überprüfung und Zertifizierung ihrer Prozesse. Für Unternehmen, die in Ländern mit unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen tätig sind, kann dies besonders komplex werden.
Zusammengefasst hätte eine solche Neuregelung komplexe und kostspielige Auswirkungen für den Handel in der Schweiz. Was auch die Initianten verkennen: Der Handel in der Schweiz übernimmt schon heute Verantwortung. Eine aktuelle Befragung der Mitglieder von Handel Schweiz zeigt, dass die Branche sich ihrer Verantwortung für einen nachhaltigen Freihandel bewusst ist: 48% der Mitglieder von Handel Schweiz äussern sich positiv oder eher positiv zu umwelt- und sozialpolitischen Klauseln in Freihandelsabkommen. Insgesamt votiert eine relative Mehrheit der Mitglieder von Handel Schweiz für mehr umwelt- und sozialpolitische Verantwortung der Unternehmen.
Die trotz allem auch vorhandene Skepsis gegenüber solchen umwelt- und sozialpolitischen Klauseln in Freihandelsverträgen begründet sich durch die beschriebene Sorge vor nicht umsetzbaren Anforderungen. Der Handel in der Schweiz ist bestrebt, die steigenden Anforderungen an Herkunftsdeklarationen und Rohstoff-Nachverfolgbarkeit zu erfüllen. Für die Branche ist es gleichzeitig aber zentral, dass Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.
Jetzt geht es mit Blick auf die EU und eine allfällige Konzenverantwortungsinitiative II darum, Lösungen mit Augenmass zu finden, welche den verschiedenen Ansprüchen gerecht werden. Dies geht nur mit einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Regierungen und anderen Stakeholdern, um Lösungen zu finden, die sowohl praktikabel als auch wirksam sind.
Ausgleichskassen
Gastbeitrag
Gemeinsam mit Handel Schweiz kämpfen wir seitens verschiedenster Verbände derzeit gegen die Einführung eines vollen Lastenausgleichs bei den Familienausgleichskassen (FAK). Stattdessen anerkennen wir eine breit ausgehandelte Kompromisslösung, wonach Kantone mindestens einen Teillastenausgleich unter den Familienausgleichskassen einführen.
Gemäss Familienzulagengesetz sind die Kantone innerhalb eines Rahmens für die Festlegung und Umsetzung der Familienzulagen zuständig und regeln einen allfälligen Lastenausgleich zwischen den Kassen. Entsprechend nutzten die Kantone diese Möglichkeit, massgeschneiderte kantonale Lösungen für einen Lastenausgleich innerhalb der Kassen, die in ihrem Kanton abrechnen, zu treffen. Sie haben Ausgleichssysteme eingeführt, die ihre jeweiligen kantonalen Eigenheiten und Bedürfnisse widerspiegeln.
Leider akzeptieren nicht alle diesen kantonalen Föderalismus. So wurde im Jahr 2017 im nationalen Parlament eine Motion eingereicht, mittels welcher der Bund den Kantonen vorschreiben soll, dass diese bei den Familienausgleichskassen einen zwingenden vollen Lastenausgleich einführen müssen. Da die Motion gegen den Willen von Bundesrat, kantonalen Sozialdirektoren und vieler Verbände vom Parlament angenommen wurde, soll sie nun umgesetzt werden. Die Interessengruppen, die den vollen Lastenausgleich fordern, erwarten, dass die Risiken ihrer eigenen Familienausgleichskasse durch andere Familienausgleichskassen vollständig ausgeglichen werden. Sie widersprechen damit nicht nur dem in der Familienpolitik geltenden Föderalismus, sondern auch grundsätzlichen Versicherungsprinzipien. So erwarten sie, dass Risiken ihres eigenen Versicherungskollektivs vollständig von anderen Versicherungskollektiven mitgetragen werden. Für die betroffenen Versicherungskollektive bedeutet dies höhere Lohnbeiträge zur Querfinanzierung von branchenfremden Kassen ohne Zusatzleistungen für die eigenen Beitragszahler.
Mit der Forderung werden die in den Kantonen bestehenden Kompromisslösungen für verschiedene Arten von Lastenausgleichen verunmöglicht. Solche halten das Versicherungsprinzip zumindest noch teilweise hoch. So haben erst vor kurzem die Kantone Zürich und Basel-Stadt politisch breit abgestützte eigene Teil-Lastenausgleichslösungen eingeführt. Von der Umsetzung eines zwingenden vollen Lastenausgleichs wären 15 Kantone betroffen, die ihre Gesetzgebung zwingend anpassen müssten.
Für die Verbandslandschaft fast noch schwerer wiegt, dass ein voller Lastenausgleich in allen Kantonen zu einer Umverteilung von privaten zu staatlichen Arbeitgebern führt. Neben den Verbandsausgleichskassen besteht in jedem Kanton eine kantonale Familienausgleichskasse. Diesen 26 FAK schliessen sich Arbeitgeber/-innen und Selbstständigerwerbende an, die keiner anderen Kasse angehören. Sie haben also eine Auffangfunktion für Unternehmen, die sich keinem Verband anschliessen. Gleichzeitig sind bei ihnen mehrheitlich die staatlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber angeschlossen.
Das Bundesamt für Sozialversicherung BSV schreibt in der Botschaft selbst: «Die meisten kantonalen FAK würden gemäss Schätzung des BSV durch die Einführung eines Lastenausgleichs profitieren. In denjenigen Kantonen, die vom Lastenausgleich profitieren, können unter Umständen die Beitragssätze reduziert werden. Davon profitieren die angeschlossenen Betriebe der kantonalen FAK und damit auch die Kantone und Gemeinden in ihrer Funktion als Arbeitgeber.» Kurz: Im vollen Lastenausgleich findet eine Umverteilung von den Verbands- zu den kantonalen Familienausgleichskassen statt – finanziert durch die Unternehmen, die den Verbandskassen angeschlossen sind. Davon profitieren in erster Linie die staatlichen und staatsnahen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber respektive diejenigen Unternehmen, die keinem Verband angeschlossen sind. Damit wird das Verbandssystem nachhaltig geschwächt. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass früher oder später einmal das ganze bewährte System mit Verbands- und kantonalen Familienausgleichskassen in Frage gestellt würde. Ganz einfach deshalb, weil bei einer vollständigen Umverteilung der politische Ruf nach einer Einheitskasse nicht fern ist.
Die AK 71 Handel Schweiz und die AK 40 Arbeitgeber Basel sind zwei der zehn grössten schweizweit tätigen AHV- und Familienausgleichskassen. Beide wären – wie viele andere Verbandsausgleichskassen – von der Einführung eines zwingenden vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen und damit von der Umverteilung in andere, insbesondere auch kantonale Kassen stark betroffen. Als deren Gründerverbände lehnen wir deshalb die Einführung des vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen entschieden ab. Als Kompromisslösung empfehlen wir dem Parlament, den Kantonen mit einer Einführung eines Teillastenausgleichs einen gewissen Handlungsspielraum zu belassen. Damit müssten diejenigen sechs Kantone, die heute noch keinen Lastenausgleich haben (AG, AI, AR, GL, NE, TG) einen solchen einführen. Sie könnten diesen jedoch bedarfsgerecht und kantonalpolitisch abgestützt festlegen – sei dies als voller oder als Teillastenausgleich. Die 20 anderen Kantone könnten ihre heute bestehenden vollen oder Teillastenausgleichs-Systeme beibehalten bzw. müssten diese nur bei den Selbständigerwerbenden anpassen. Damit würde noch ein gewisser gesunder Anreiz für effizientes und gutes Arbeiten und ein Teil des Versicherungsgedankens erhalten bleiben.

Saskia Schenker, Direktorin Arbeitgeberverband Region Basel, Landrätin FDP BL