Professional Bachelor und Professional Master
Seit dem 1. Oktober 2026 können Personen mit einem entsprechenden Abschluss der höheren Berufsbildung die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master führen. Damit werden die Qualifikationen der Schweizer Berufsbildung insbesondere im internationalen Umfeld besser verständlich und sichtbar. Auch für Unternehmen erleichtern die neuen Bezeichnungen die Einordnung beruflicher Qualifikationen, etwa bei Bewerbungen oder in der Zusammenarbeit mit internationalen Geschäftspartnern.
Welche Abschlüsse erhalten welchen Titelzusatz?
Professional Bachelor:
- Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis
- Diplom einer höheren Fachschule (HF)
Professional Master:
- Höhere Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom
Sind Professional Bachelor und Professional Master akademische Abschlüsse?
Nein. Es handelt sich um Titelzusätze der höheren Berufsbildung, nicht um akademische Bachelor- oder Masterabschlüsse einer Fachhochschule oder Universität. Die Titelzusätze berechtigen auch nicht automatisch zur Aufnahme eines Hochschulstudiums. Der bisherige geschützte Titel bleibt bestehen.
Wie werden die neuen Titelzusätze korrekt verwendet?
Der Titelzusatz wird dem geschützten Titel in einer Amtssprache nachgestellt und durch ein Komma abgetrennt. Beispiele aus den eidgenössischen Prüfungen im Aussenhandel (EPAH):
- Aussenhandelsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Eidg. dipl. Aussenhandelsleiter/-in, Professional Master
Die Bezeichnungen Professional Bachelor und Professional Master dürfen nicht allein als Titel geführt werden.
Gelten die Titelzusätze auch für bereits erworbene Abschlüsse?
Ja. Die neuen Titelzusätze dürfen auch bei entsprechenden früher erworbenen Abschlüssen geführt werden, unabhängig vom Abschlussjahr. Eine zusätzliche Prüfung oder ein neuer Abschluss ist nicht erforderlich.
Ist die Verwendung der Titelzusätze obligatorisch?
Nein. Die Verwendung ist freiwillig. Die bisherigen geschützten Titel können unverändert und ohne Zusatz weitergeführt werden.
Wo können die Titelzusätze verwendet werden?
Die Titelzusätze können beispielsweise in Lebensläufen, auf LinkedIn, in E-Mail-Signaturen, auf Visitenkarten oder in beruflichen Profilen verwendet werden. Unternehmen können sie bei der Einordnung von Qualifikationen in Bewerbungsunterlagen und Personalprofilen berücksichtigen.
Werden neue Fachausweise oder Diplome ausgestellt?
Für bereits erworbene Abschlüsse werden keine neuen Fachausweise oder Diplome ausgestellt. Die bisherigen Urkunden bleiben gültig. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt auf seiner Website ein Begleitdokument zur Verfügung, das die Titelzusätze erklärt und der Urkunde beigelegt werden kann. Für Abschlüsse, die im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung eingestuft sind, kann zudem ein aktualisierter Diplomzusatz gegen eine Gebühr von CHF 80 beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Titelzusätzen, Begleitdokumenten und Diplomzusätzen bietet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI):
https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-absolventen
Volksabstimmung: Und wieder geht es gegen den Handel
Kaum ist die Ernährungsinitiative abgelehnt, die Lebensmittelimporte drastisch einschränken wollte, steht schon die nächste Volksinitiative an, die den Handel in die Mangel nehmen will. Diesmal geht es um Feuerwerk.
„Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» So wollen es die Initianten in der Bundesverfassung festlegen.
Auch hier sind natürlich nur die wenigsten Händler direkt betroffen. Wer Maschinen, Kleider oder Baumaterial verkauft, hat nichts zu befürchten. Oder doch?
Es geht bei der Volksabstimmung vom 29. November letztendlich nicht nur ums Feuerwerkverbot, sondern auch um die Verbotskultur, die unser Land mehr und mehr überzieht. Gestern Trinkhalme aus Plastik, heute Feuerwerk, morgen Hunde, übermorgen Autos? Die Begründung ist immer dieselbe: Es schadet der Umwelt (Was schadet ihr schon nicht?), die Konsumenten sollen sich ein neues Hobby suchen, und die betroffenen Händler können sich ja umorientieren.
Die Frage sollte lauten: Muss ich alles verbieten, was ich persönlich nicht nutze? Der Vorstand von Handel Schweiz hat diese Frage klar verneint und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
Gleichzeitig hat er sich übrigens für die Revision des Kriegsmaterialgesetzes ausgesprochen. Sie vereinfacht den Export, stärkt die Schweizer Rüstungsindustrie und damit auch deren Zulieferer.
Lachende und weinende Augen in der Wandelhalle
In der Herbst-Session wurden mehrere für den Handel relevante Geschäfte behandelt.
Beginnen wir mit einer guten Nachricht: Der Ständerat hat den Bilateralen III zugestimmt. Dabei gab es leider einen Ausrutscher: Er will sie vom Ständemehr abhängig machen. Dies ist juristisch unhaltbar und vor allem eine Profilierungsübung der Vertreter kleiner Kantone. Sie gefährden damit völlig unnötig das ganze Vertragspaket und damit nichts Geringeres als unsere Beziehungen zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Hier ruhen die Hoffnungen auf dem Nationalrat, der den Entscheid hoffentlich umstossen wird.
Weiter hat der Ständerat dem Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zugestimmt. Der Handel mit den wirtschaftlich wichtigsten südamerikanischen Ländern wird dadurch deutlich vereinfacht. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Dort hatte sich in der ersten Lesung eine unheilige Allianz von Umweltschützern und Bauern durchgesetzt, die das Abkommen ablehnte. Hoffen wir, dass sich diesmal die vernünftigen Stimmen durchsetzen!
Erfreulich war noch eine andere Abstimmung: Der Nationalrat hat einmal mehr deutlich gemacht, dass er die «längeren Spiesse» von Temu und anderen asiatischen Online-Shops gegenüber Schweizer Händlern nicht mehr hinnehmen will. Mit der deutlichen Überweisung mehrerer Motionen hat er den Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände anzupassen, damit es auch für die in ausländischen Online-Shops bestellten Produkte gilt.
Alles was Recht ist: Volksmehr oder Ständemehr?
Soooo kompliziert ist es nicht. Natürlich, es braucht Redlichkeit, Lesevermögen, eine Prise Ernsthaftigkeit hilft auch. Und die Überzeugung, dass der Staat ein rechtsstaatlicher sein soll.
Wir alle brechen Gesetze und Verordnungen am laufenden Band, zuweilen sogar die Verfassung. Jede Automobilistin täglich. Schwupps, schon mit 52 km/h durchs Dorf gezischt. Das ist eine Realität und Bagatelle. Es spielt staatspolitisch keine Rolle, weil es sich um Kleinigkeiten handelt.
Ganz anders die titelgebende Frage. Die Antwort liefern zwei Artikel der Bundesverfassung.
Art. 5 Abs 1 BV hält wohltuend simpel fest:
„Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.“
Es steht nicht: Der Zweck heiligt die Mittel und diesfalls gilt die Bundesverfassung nicht.
Art. 141 Abs. 1 BV befasst sich – ähnlich klar und nachvollziehbar – mit dem fakultativen Referendum. Verlangen 50‘000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone eine Abstimmung, so werden dem Stimmvolk (und keiner anderen Instanz) folgende Erlasse vorgelegt:
- Bundesgesetze;
- dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
- Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
- völkerrechtliche Verträge, die:
-
- unbefristet und unkündbar sind
- den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen
- wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.“
Dass die Bilateralen Verträge unter Art. 141 Abs. 1 lit. d BV fallen, das ergibt sich aus dem Wortlaut ohne weiteres. Ebenso klar ist die Tatsache, dass es sich bei den Bilateralen III um eine eminent wichtige Abstimmung handelt, um eine Weichenstellung von grosser Tragweite. Nach dem EWR-Nein am 6. Dezember 1992 dümpelte die Schweizer Wirtschaft acht Jahre lang vor Ort. Das Land musste sich aufrappeln und fand auf den Bilateralen Weg. Auf diesem schreiten wir seither erfolgreich voran, zusammen mit der EU, welche immer wieder Hand geboten hat. Eine partnerschaftliche, vertraglich vereinbarte Geschichte, deshalb so erfolgreich. Keine Rede von Verknechtung. Immer wieder musste dieser Weg verteidigt werden, immer wieder wurden massive Knebel zwischen die Beine geworfen, aus welcher destruktiv-spitzbübischen Euphorie heraus auch immer.
Man muss sich nicht einig sein über den wirtschaftspolitisch einzuschlagenden Weg. Es ist legitim zu streiten, die eigene Stärke zu schwächen, sich selbst ein Bein zu stellen. Das ist rechtsstaatlich erlaubt.
Was aber TABU ist, das ist die vorsätzliche Missachtung der Gesetze, allen voran der Verfassung. Der Wortlaut von Art. 141 Abs. 1 lit. d ist klar. Wenn man hingeht und sich mir nichts dir nichts foutiert um die Verfassung, nur weil einem diese gerade nicht passt, dann begibt man sich wissentlich und willentlich in den rechtsfreien Raum, dann stellt man sich über die Verfassung. Dies mit der abwegigen Begründung, die Vorlage sei so wichtig, politisch so brisant, dass die Verfassung zu ignorieren sei.
Das pure Gegenteil muss gelten: Je wichtiger eine Vorlage ist, je grösser ihre Tragweite, umso mehr Kraft muss der Verfassung und ihrer Durchsetzung verliehen werden. Gerade in zentralen Fragen muss die Verfassung verlässlich und verbindlich gelebt werden. Spielchen haben da keinen Platz.
Die heutige Diskussion ist aus den Fugen geraten. Es wird eine Pandorabüchse geöffnet. Bei jeder zukünftigen Abstimmung müsste zuerst geklärt werden:
- Passt es mir gerade in den Kram, was in der Bundesverfassung steht?
- Wie kann ich in meinem persönlichen Interesse die Verfassung aushebeln?
- Wie laut muss ich für das Ignorieren der Verfassung schreien und wie viel bezahlen?
- Wie erkläre ich die Unverbindlichkeit der Verfassung „aus politischen Gründen“ für mich in diesem konkreten Fall?
- Weil es wichtig ist (für wen?) hebeln wir die Verfassung aus den Angeln?
Wer auf solche Fragen Energie verwendet und diese in Erwägung zieht, der untergräbt die Stabilität des Staates willentlich und schwächt ihn vorsätzlich. Das verdient unter keinem Aspekt Bewunderung oder Applaus. Das ist plumper Populismus auf Kosten eigener Interessen unter der Scheinheiligkeit des Primats der Politik.
Bleibt das Fazit, so einfach wie der Verfassungstext selbst: Die Bilateralen III unterstehen dem fakultativen Referendum nach Art. 141 Abs. 1 lit. d BV. Dort entscheidet das Volk und nur das Volk. Ein Ständemehr ist nicht erforderlich, weil die Verfassung es nicht vorsieht.
Kaspar Engeli, Direktor Handel Schweiz
Ernährungsinititative: Nein zu Handelsverboten!
Der Handel kommt politisch immer wieder unter Beschuss. Was unglaublich tönt, ist leider Wirklichkeit: Verschiedenste Verbote sollen die Tätigkeit der Händler einschränken.
Neustes Beispiel ist die Ernährungsinitiative, über die Volk und Stände am 27. September abstimmen werden. Diese will den Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz von heute 46 Prozent auf mindestens 70 Prozent erhöhen. Um das zu erreichen, soll der Bund insbesondere die pflanzliche Ernährung fördern. Dagegen ist nichts einzuwenden, nur ist das gewählte Mittel das Falsche.
Die Gegner der Initiativen warnen vor Cervelas- und Fondue-Verboten. Solche Verbote oder prohibitiv hohe Zölle auf tierische Lebensmittel wären gewiss für viele von uns ein ernsthaftes Problem. Es gibt bei dieser Initiative aber noch ein viel tiefer liegendes Problem.
Die Initianten träumen von einer „heilen Schweiz“, wo die Konsumenten die Kartoffeln im Hofladen holen, oder sie – noch besser – gleich selber im Garten anpflanzen. Es ist ihnen zutiefst suspekt, dass Lebensmittel aus dem Ausland kommen (wie viele andere Produkte auch).
Die Ernährungsinitiative trifft vor allem die Futter- und Lebensmittel-Händler, der Grossteil des Handels bleibt von ihr scheinbar unberührt. Und dennoch ist sie als Angriff auf die ganze Branche zu verstehen. Wer Importe pauschal als etwas Verwerfliches bezeichnet, und den Staat auffordert, sie mit allen Mitteln zu reduzieren, der greift den Handel als Ganzes an. Wo Importe beschränkt werden, leidet rasch auch der Export.
Im Parlament hatte die Initiative keine Chance: Weder im Nationalrat noch im Ständerat holte sie eine einzige Stimme. Es ist zu hoffen, dass sie vom Volk ebenso wuchtig verworfen wird. Denn Handelsverbote schaden letztlich allen.
Nachwuchs sichern, Zukunft gestalten: Handel Schweiz investiert in die Fachkräfte von morgen
2026 war für die Bildung im Handel ein Jahr der Umstellung: Die etablierten KV-Abschlussprüfungen wurden erstmals nach neuem Format durchgeführt, während im Aussenhandel die höhere Berufsbildung weiterentwickelt wird. Ein Blick auf beide.
KV-Abschlussprüfungen in der Branche Handel – neues Qualifikationsverfahren (QV)
Das Qualifikationsverfahren (QV) 2026 markiert einen Meilenstein: Erstmals wurden die KV-Abschlussprüfungen nach der neuen Bildungsverordnung 2023 durchgeführt: Ein vollständig neu konzipiertes Format, das die letztjährigen Prüfungen nach BiVo 2012 ablöst. In einer rund 50-minütigen Prüfung zeigen die Lernenden, inwiefern sie die im Verlauf der dreijährigen Ausbildung erworbenen Handlungskompetenzen anwenden können. Damit wird der Fokus bewusst von reinem Faktenwissen zur ganzheitlichen Handlungskompetenz verschoben.
Im Mai legten 241 Lernende in der Deutschschweiz und 39 in der Westschweiz ihre Abschlussprüfung in der Branche Handel ab, abgenommen von 174 Expertinnen und Experten. Die Bilanz fällt positiv aus: im Schnitt haben die Lernenden gute Leistungen gezeigt und die Prüfungsexperten haben fair, professionell und nachvollziehbar geprüft.
Handel Schweiz hat die Transformation strukturiert und mit hoher Qualität gemeistert, ein erfolgreicher Praxistest mit wertvollen Erkenntnissen für die weitere Optimierung.
Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen: Aussenhandelsfachleute
Die Aussenhandelsprüfungen gehören zur höheren Berufsbildung. Organisiert werden sie von der EPAH, deren Geschäftsstelle bei Handel Schweiz angesiedelt ist. Auch 2026 lief wieder ein kompletter Zyklus durch: Start war im Februar mit den schriftlichen Prüfungen der Höheren Fachprüfung, den Schlusspunkt setzen wie immer die Diplompräsentationen im August. Von der Theorie bis zur Praxis ist damit alles abgedeckt.
108 Kandidatinnen und Kandidaten traten zur Berufsprüfung an, 4 zur Höheren Fachprüfung (HFP). Das sind weniger als im Vorjahr, vor allem auf HFP-Stufe – ein Punkt, den wir ernst nehmen, finanziell wie bei der Verbreitung dieser Abschlüsse. Eine schöne Premiere gab’s trotzdem: Erstmals waren auch Kandidaten aus dem Tessin mit dabei. Ein gutes Zeichen, dass die Ausbildung in der ganzen Schweiz Wurzeln schlägt. Die Berufsprüfung erreichte eine Erfolgsquote von 70.4%.
Und es tut sich einiges. Auch in der Durchführung selbst entwickeln wir uns weiter, etwa mit dem Einsatz digitaler Lösungen. Mit Blick nach vorn bringen wir in der anstehenden 5-Jahres-Überprüfung die Prüfungsinhalte auf den neusten Stand der Wirtschaft. Eine breite Umfrage bei Unternehmen, Bildungsinstitutionen und Absolventinnen/Absolventen zeigt uns dabei, wohin die Reise gehen soll. So bleibt die fachliche Qualität hoch, und die Abschlüsse gewinnen weiter an Bedeutung für die Branche.
Werden Sie Profi im Aussenhandel
Info KV-Ausbildung Branche Handel
Branchenspiegel Handel: Differenziertes Bild in anspruchsvollen Zeiten
Stabile Nachfrage in vielen Bereichen – gleichzeitig zunehmender Druck durch Kosten, Wettbewerb und geopolitische Unsicherheiten
Die aktuelle Lage in den Handelsbranchen zeigt ein differenziertes Bild. In vielen Bereichen bleibt die Nachfrage stabil, teils sogar gut. Gleichzeitig stehen zahlreiche Unternehmen unter wachsendem Druck: Margen sinken, Energie- und Transportkosten bleiben hoch, Lieferketten sind störanfällig, und geopolitische Unsicherheiten erschweren die Planung. In einzelnen Segmenten rückt zudem die Verfügbarkeit von Waren wieder stärker in den Fokus.
Besonders anspruchsvoll ist die Situation in industrienahen Handelsbranchen. Die MEM-Industrie leidet unter den Auswirkungen von US-Zöllen, hohen Energiepreisen und der schwachen Konjunktur in Deutschland. Diese Entwicklung trifft auch den technischen Handel und belastet insbesondere kleinere Betriebe stark.
In bau- und rohstoffnahen Handelsbranchen präsentiert sich die Nachfrage mehrheitlich solide. Der Baumaterialhandel berichtet von einer guten Nachfrage, während die Margen gleichzeitig unter Druck stehen. Steigende Energiepreise verteuern die Transporte, und in den Grenzregionen nimmt die Konkurrenz durch deutsche Anbieter zu. Ähnliche Rückmeldungen kommen aus dem Bereich der Holzwerkstoffe, wo Holz als Baustoff weiterhin im Trend liegt.
Auch in weiteren Branchen zeigt sich ein gemischtes Bild. Elektrogrosshändler verzeichneten 2025 einen leichten Umsatzrückgang. Gleichzeitig wird kritisiert, dass Bauprojekte zunehmend durch Einsprachen und regulatorische Vorgaben verzögert werden. In der Baumaschinenbranche blieb das Geschäft 2025 auf gutem Niveau stabil.
Bei den Stahlhändlern war 2025 umsatzmässig wieder etwas besser, und für 2026 wird mit einer steigenden Nachfrage gerechnet. Gleichzeitig stehen die Margen stark unter Druck, und protektionistische Tendenzen in der EU sorgen für zusätzliche Unsicherheit. Im Edelstahlbereich verlief 2025 hingegen schwach, unter anderem wegen rückläufiger Investitionen der Pharmaindustrie in der Schweiz.
Zusätzliche Unsicherheit bringt die geopolitische Lage. Der Iran-Krieg wird in verschiedenen Branchen mit steigenden Preisen bei Energie, Transporten und Vorprodukten in Verbindung gebracht. Auch mögliche Störungen internationaler Transportwege und Lieferketten werden als Risiko wahrgenommen.
Zunehmend spürbar ist zudem der Wettbewerbsdruck durch ausländische Anbieter. In mehreren Handelsbranchen gelangen günstige Produkte aus China in grossen Mengen auf den Markt und setzen die Preise unter Druck. Dies betrifft unter anderem Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Motorräder und den Textilbereich. Im Textilhandel wird zusätzlich auf den wachsenden Einfluss internationaler Onlineplattformen wie Temu und Shein hingewiesen, die Marktanteile verschieben und den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen.
Auch in Konsum- und Nischenmärkten zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Der Direktverkauf berichtet von guten Zahlen, während im Ledergrosshandel die Nachfrage rückläufig ist und die administrativen Anforderungen zunehmen. Im Weinhandel sinkt der Konsum seit längerem, und regulatorische Vorschläge werden als problematisch beurteilt. Demgegenüber ist der Eierkonsum deutlich gestiegen, was auch zu höheren Preisen geführt hat. In der Milchwirtschaft ist die Lage hingegen angespannt, insbesondere aufgrund von Überproduktionen.
Im IT-Bereich wird von stark steigenden Preisen für Speichermedien berichtet, ausgelöst durch den Ausbau von Rechenzentren im Zusammenhang mit dem KI-Boom. In der Imaging-Branche entwickeln sich insbesondere Kompaktkameras positiv. Der Spielwarenhandel verzeichnete ein Wachstum von rund 5 Prozent, während Medizinalprodukte erneut ihre Krisenresistenz unter Beweis stellen.
Insgesamt zeigt sich: Viele Handelsbranchen stehen trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen weiterhin auf solidem Niveau. Gleichzeitig nehmen Kostenbelastung, Margendruck, regulatorische Anforderungen und internationaler Wettbewerb zu. Die Entwicklungen verlaufen je nach Branche unterschiedlich, doch die Herausforderungen bleiben breit abgestützt.
Berufliche Vorsorge bei der BVG-Stiftung Handel Schweiz – neu auch ohne AK71-Anschluss möglich
Die BVG-Stiftung Handel Schweiz öffnet sich: Ab sofort können sich auch Unternehmen anschliessen, die nicht bei der Ausgleichskasse Handel Schweiz (AK71) angeschlossen sind. Damit wird der Zugang zu einer bewährten Vorsorgelösung deutlich breiter.
Seit über 40 Jahren versichert die Stiftung Mitglieder von Handel Schweiz im Bereich der beruflichen Vorsorge. Sie profitieren von Kostenvorteilen aus der 1. und 2. Säule mit einer umsichtigen Vermögensanlage, die auf Sicherheit setzt und marktübliche Renditen gewährt.
Das zeichnet die BVG-Stiftung Handel Schweiz aus:
- Flexible Vorsorgepläne
Die angeschlossenen Firmen entscheiden gemeinsam mit ihren Versicherten, welche Vorsorgepläne umgesetzt werden sollen. - Keine Verwaltungskostenbeiträge
Unternehmen und Versicherte, die bei der AK71 angeschlossen sind, zahlen keine Verwaltungskostenbeiträge in der Pensionskasse. - Hohe Sicherheit
Der hohe Deckungsgrad sorgt für Stabilität – sowohl für Arbeitgeber als auch für Versicherte. - Hohe Altersguthabenverzinsung
Der hohe Deckungsgrad und marktübliche Renditen ermöglichen eine überdurchschnittliche Altersguthabenverzinsung. - Modernste Online-Portale
Die Kasse wird auf dem modernsten PK-Verwaltungssystem der Schweiz betrieben – mit entsprechend fortschrittlichen Online-Portalen für Arbeitgeber und Versicherte. - Transparente Informationen
Arbeitgeber und Versicherte haben jederzeit Einblick in die wesentlichen Zahlen ihrer Vorsorgelösung.
Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen von der BVG-Stiftung Handel Schweiz profitieren kann.
BVG-Stiftung AK71
Endlich: Die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master werden eingeführt!
Der Nationalrat hat am 17. Dezember als Zweitrat einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt. In den Session-Schlussabstimmungen der Räte wurde dieser Beschluss bestätigt. Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes erhalten die Abschlüsse der höheren Berufsbildung neu die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Ein Meilenstein – vor allem für diejenigen, die ihre Karriere über Praxis, Verantwortung und echte Kompetenzen aufgebaut haben.
Was bedeutet das für unsere Abschlüsse?
Handel Schweiz ist in den Trägerschaften der Berufsprüfungen Aussenhandelsfachfrau/-mann und E-Commerce Spezialist/in und der Höheren Fachprüfung Aussenhandelsleiter/in. Diese gehören zur Tertiärstufe – und genau das wird nun sichtbar:
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung dürfen künftig den Zusatz Professional Bachelor tragen.
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten den Zusatz Professional Master.
Der Mehrwert für unsere Absolventen
Diese Titel verändern nicht das Können – aber sie verändern die Wahrnehmung: International verständlich, statt nur national verankert. Die Kompetenz wird sichtbarer. Und Sichtbarkeit schafft Chancen.
Handel Schweiz engagiert sich seit Jahren in der Bildung
Unsere Prüfungen stehen seit Jahren für Praxisnähe, hohes Niveau und reale Arbeitsmarktrelevanz. Mit den neuen Titeln wird dieses Profil nun auch international sofort verstanden. Das stärkt jede einzelne Karriere – und unsere Branche insgesamt.
Was bleibt noch offen?
Aktuell ist noch nicht geklärt, ab wann die neuen Titel offiziell beantragt werden können und wie das genaue Verfahren aussehen wird. Sobald dies durch den Bund präzisiert ist, werden wir wieder informieren.
Erfolgreiche Absolvierende der zweiten Schlussprüfung
Bereits zum zweiten Mail hat die Schlussprüfung zum eidg. Fachausweis E-Commerce Spezialist:in in Zürich stattgefunden.
Nach eineinhalb Jahren oder ca. 400 Stunden Vorbereitungskurs, sieben Modulprüfungen und der Erstellung eines umfassenden Entwicklungsberichts sind am 27. August 2025 14 Kandidierende in Zürich zur mündlichen Schlussprüfung zum eidg. Fachausweis E-Commerce Spezialist:in angetreten. In drei halbstündigen mündlichen Einheiten wurde den 7 Kandidatinnen und 7 Kandidaten von 14 Prüfungsexpert:innen nochmals auf den Zahn gefühlt. Im ersten mündlichen Prüfungsteil «Fachgespräch» wurden die Entwicklungsberichte strukturiert und vertieft hinterfragt. Im zweiten Abschnitt mussten die angehenden E-Commerce Spezialist:innen je zwei Critical Incidents und zwei Mini-Cases unvorbereitet innerhalb von 30 Minuten bearbeiten und lösen. Als Schlusspunkt musste ein individuell vorgegebener Online-Shop in 45 Minuten Vorbereitungszeit analysiert und eine 10-minütige Präsentation aufbereitet werden. Nach der Präsentation hatten die Kandidierenden den Prüfungsexperten-Teams Rede und Antwort zu stehen. Vielen Dank an die Prüfunsexpert:innen, welche in einer perfekten Art und Weise die Prüfungen durchgeführt und ihr Expertenwissen eingesetzt haben.
Die Teilnehmenden wurden von den Vorbereitungsinstituten FfD (Fachschule für Detailhandel Verkauf & E-Commerce) und eFachausweis sehr gut auf die Prüfung vorbereitet und geschult. Für die Zukunft der Weiterbildung im Bereich des eidg. Fachausweises eine überaus wichtige Komponente. Vielen Dank und ein Kompliment an die Institute.
Am 23. September 2025 durften wir allen angetretenen Kandidierenden in einer Runde von ca. 30 E-Commerce Expert:innen und Angehörigen den Fachausweis bzw. das Notenblatt an einem feierlichen Anlass bei Google in Zürich überreichen. Der Notendurchschnitt der einzelnen Prüfungsteile zwischen 4.6 und 5.4 zeigt das hohe Niveau der Prüfung. Alle Absolvierenden konnten die Prüfung erfolgreich abschliessen. Wir gratulieren Jan Diego Jungclaus, Import Parfümerie, zur Bestnote in diesem Jahrgang von 5.7.

9 von 14 erfolgreichen E-Commerce Spezialist:innen bei der Zeugnisübergabe.
QSK-Präsident Bernhard Egger: «Die Zukunft hat erst begonnen. Für den Retail ist diese Ausbildung mit dem Niveau eines eidg. Fachausweises eine wichtige Stufe auf der Karriereleiter und vor allem der richtige Schritt in die Zukunft des Ominchannels. In vielen Branchen kaufen die Konsument:innen heute hybrid – sprich in verschiedenen Kanälen – ein. Die Absolvierenden dieses eidg. Fachausweises sind für ihren weiteren Berufsweg bestens gerüstet. Just Commerce.»
An diese Personen richtet sich der Fachausweis
Der eidgenössische Fachausweis E-Commerce Spezialist:in richtet sich insbesondere an berufstätige Personen im digitalen Handelsumfeld, welche Lust und Neugier auf Neues haben, den zukünftigen Handel gestalten und im anspruchsvollen Umfeld des E-Commerce immer den Überblick behalten möchten. Die Weiterbildung eignet sich insbesondere für Personen, welche eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in nahestehenden Bereichen absolviert haben: Detailhandel, KV, Mediamatik, Informatik u.ä. Aber auch Interessierten mit branchenfremden Lehrabschlüssen steht der Fachausweis offen.
Für die Zulassung an die eidg. Berufsprüfung werden nebst dem EFZ, mindestens zwei, resp. drei Jahre Berufserfahrung im E-Commerce sowie die erfolgreich abgeschlossenen Modulprüfungen und ein schriftlicher Erfahrungsbericht mit Praxisdokumentationen vorausgesetzt.
Das erwartet die Studierenden in der Weiterbildung
Die Studierenden absolvieren, in ca. 300 – 400 Unterrichtsstunden, sieben praxisnahe Module und legen pro Modul je eine Prüfung ab. Während der Weiterbildung sind zudem Praxisdokumentationen in den unterschiedlichen Modulen zu erarbeiten. Daraus ist wiederum ein Entwicklungsbericht zu erstellen, welcher von den Prüfungsexpert:innen bewertet wird. Der mündliche Teil der Berufsprüfung setzt sich aus den eingangs beschriebenen drei Prüfungsteilen zusammen.
Durchführende Schulorganisationen
Die Weiterbildung ist bei den folgenden Bildungsinstitutionen ausgeschrieben: eFachausweis und der FfD – Fachschule für Detailhandel. Innerhalb der Rahmenbedingungen, welche von der Trägerschaft vorgegeben werden, sind die Bildungsinstitutionen in der Ausgestaltung des Lehrgangs frei und selbstverantwortlich. Das Angebot unterscheidet sich je nach Schule und deckt unterschiedliche Bedürfnisse wie etwa Ausbildungsdauer, Lerntempo, Lernform (digital, hybrid oder vor Ort) und Klassengrösse ab. «Es lohnt sich, mit den verschiedenen Bildungsinstitutionen Kontakt aufzunehmen, um sich über das Angebot zu informieren und sich dann für die passende Schule zu entscheiden», so Bernhard Egger.
Gut zu wissen: Im Nachgang an die Berufsprüfung, finanziert der Bund 50% bis max. CHF 9’500 aller vorbereitenden Weiterbildungskosten, wenn diese von den Studierenden selbst bezahlt wurden.
Weitere Informationen zu den Lerninhalten, Zulassungsbedingungen und Prüfungen sowie Blogbeiträge von aktuell Studierenden finden Interessierte auf der Website des Trägerverbandes: www.e-com.swiss.
Was sagen die Absolvierenden zur Ausbildung
«Der Lehrgang war genau das, was ich gesucht habe. Ich habe sehr viel Praxisnahes gelernt und bin heute fachlich wie beruflich deutlich weiter als vor zwei Jahren.»
Enita Kuci, Ochsner Shoes AG
«Ich kann die Weiterbildung wärmstens empfehlen. Das Zusammenspiel zwischen Theorie und anwenden von Praxisfällen hat mir in meiner täglichen Arbeit enorm weitergeholfen. Die flexible Gestaltung des Unterrichts zwischen Präsenz und Onlinekurs lässt sich super vereinbaren.»
Alexander Schärer, Jumbo AG
«Mit der Ausbildung konnte ich meinen Horizont im digitalen Handel signifikant erweitern und meine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt deutlich erhöhen.»
Florian Wälterlin, Anouk AG
«Die Weiterbildung war für mich genau die richtige Entscheidung. Die praxisnahen Inhalte und der direkte Bezug zum Berufsalltag haben mir geholfen, mein Wissen gezielt zu vertiefen und gewinnbringend einzusetzen. Ich fühle mich heute bestens gerüstet für die nächsten Schritte im E-Commerce.»
Stephanie Herzog, SPHS GmbH
«Der Fachausweis hat für mich neue berufliche Perspektiven eröffnet und ist ein wichtiger Schritt für meine weitere Laufbahn.»
Sandrine Benvenuto, SkinPro AG
«Der Lehrgang hat mich im E-Commerce fachlich deutlich weitergebracht und mir gleichzeitig einen starken persönlichen Entwicklungsschub gegeben. Das Gelernte setze ich täglich in meinem Shop um.»
Dominic de Sluca, BestofBasics.ch