JA zur BVG-Reform
Die BVG-Reform kommt am 22. September zur Abstimmung.
Handel Schweiz sagt klar Ja zur BVG-Reform. Die Stimmberechtigten entscheiden am 22. September über die Vorlage, die Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge besser absichert. Von der Reform der zweiten Säule profitieren insbesondere viele Frauen, die auch im Handel Teilzeit arbeiten. Die BVG-Reform ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Altersvorsorge zu modernisieren. Die Umverteilung zulasten der Erwerbstätigen wird gestoppt und die BVG-Beiträge von älteren Arbeitnehmern sinken. Handel Schweiz unterstützt die Reform mit einer eigenen Kampagne. Als Branchenverband mit 4’000 Mitgliedern und über 700’000 Mitarbeitenden steht Handel Schweiz für die Sicherung unseres bewährten Drei-Säulen-Modells ein.
Die BVG-Reform ist ein ausgewogener Kompromiss des Parlaments, der im März 2023 verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt wird. Die Gewerkschaften haben das Referendum ergriffen. Dies obwohl die BVG-Reform problematische Lücken für Teilzeitarbeitende schliessen, die Rente für Frauen stärkt und das bewährte Drei-Säulen-Modell zukunftssicher macht.
Ungerechtigkeiten beseitigen, Rentenlücken schliessen, Generation Ü50 stärken – die Reform in Kürze:
Die Schweizerische Altersvorsorge hat einen grossen Vorteil: Im Gegensatz zu ausländischen Modellen steht sie auf drei Säulen. Das macht die Altersvorsorge weniger verletzlich gegenüber demographischen Veränderungen. Trotzdem ist es wichtig, dass die Altersvorsorge von Zeit zu Zeit an die Erfordernisse der Arbeitswelt und der Gesellschaft angepasst wird. Dies erfüllt die vorliegende BVG-Reform aus Sicht von Handel Schweiz. Die Reform erhält das allgemeine Leistungsniveau und sichert Teilzeitbeschäftigte besser ab. Es profitieren unter anderem viele Frauen. Sie kommen vermehrt in den Genuss von Pensionskassenrenten.
Während die AHV mit einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnerinnen und Rentnern finanziert wird, spart im BVG jeder Arbeitnehmende für sich selbst. AHV und BVG ergänzen sich ideal. Zudem beinhaltet das BVG auch eine Versicherung gegen Tod und Invalidität der Arbeitnehmenden. Heute findet im obligatorischen Teil des BVG eine Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern statt. Durch die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent wird diese Umverteilung reduziert. Da die meisten Arbeitnehmende im BVG auch überobligatorisch versichert sind, hat die Anpassung des Umwandlungssatzes keinen Einfluss auf die Mehrzahl der Renten. Betroffen sind nur rund 15 Prozent der Versicherten. Die Renten von Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen werden merklich erhöht.
Zusätzlich passt die Reform die BVG-Beiträge von älteren Arbeitnehmenden an. Damit wird ihre Arbeitsmarktfähigkeit gestärkt. Dies ist ein wichtiger Beitrag gegen die Arbeitslosigkeit im Alter. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die hohen Lohnnebenkosten ein Faktor sind bei der Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden. Mit der Reform erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration ab 50 Jahren einen Rentenzuschlag. Wichtig ist auch: Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sind von der Reform nicht betroffen. Ihre Renten sind garantiert.
Wir handeln für den Handel
Deshalb JA zur ausgewogeneren BVG-Reform. Handel Schweiz engagiert sich mit einer eigenen Kampagne für ein JA zur BVG-Reform. Es ist für unsere Branchen zentral, dass das bewährte 3-Säulensystem der Altersvorsorge stabil und fit für die Zukunft bleibt.
Temu & Co.: Bundesbern wird aktiv
Interpellationen zum Einkauf von Spielwaren sind eingereicht.
Es war ein Schock für die Schweizer Konsumenten: Ende letzten Jahres veröffentlichte der Spielwarenverband Schweiz das Resultat von Tests, die ein unabhängiges Labor gemacht hatte. Die Testobjekte: 18 Spielwaren, gekauft auf den Shopping-Apps Temu und Shein. Das Resultat: 15 von ihnen dürften in der Schweiz gar nicht verkauft werden. Die Qualität ist lausig, ja sogar gefährlich. Und was bei den Spielwaren der Fall ist, gilt auch für viele andere Konsumgüter.
Bis jetzt sind unseren Behörden die Hände gebunden, da die ausländischen Onlineshops nicht der schweizerischen Gesetzgebung unterstehen. Doch jetzt regt sich Widerstand im Parlament. Nationalrat Benjamin Roduit (Die Mitte, Wallis) reichte kürzlich eine Interpellation zum Thema ein: «Was macht der Bundesrat gegen den Import von Spielzeug mit einer schlechten Qualität, das die Gesundheit von Kindern gefährdet?». Er regt zu Recht an, dass der Bundesrat die ausländischen Onlineshops verpflichtet, in der Schweiz nur Güter anzubieten, die unserer Gesetzgebung entsprechen.
In die gleiche Kerbe wie Roduit schlägt Ständerätin Tiana Angelina Moser (Grünliberale, Zürich). Auch sie bemängelt in einer Interpellation, dass die Schweiz nichts gegen den Import von gefährlichem Ramsch unternimmt: «Diese Situation stellt nicht nur eine Gefahr für die Konsumierenden dar, sondern benachteiligt auch die inländischen Hersteller und Händler, welche sich durch die Sicherstellung der hiesigen Vorgaben und Produktesicherheitsstandards mit Mehrkosten gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz konfrontiert sehen.»
Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) scheint den Ernst der Lage erkannt zu haben. Es will Online-Shops dazu verpflichten, Angebote, die das Schweizer Recht nicht erfüllen, zu entfernen. «Diese Bestimmung soll mit der anstehenden Teilrevision des Lebensmittegesetzes auch für die Schweiz übernommen werden», informiert Mediensprecherin Sarah Camenisch auf Anfrage. Die Revision gehe dieses Jahr in die Vernehmlassung.
Man kann also hoffen, dass den chinesischen Online-Shops schon relativ bald ein steiferer Wind entgegenblasen wird. Dies ist auch eminent wichtig. Es geht hier erstens um die Sicherheit der Konsumentinnen, zweitens um gleich lange Spiesse für Schweizer Online-Shops und drittens auch um die Umwelt; es ist kaum nachhaltig, tonnenweise Produkte einzufliegen, die dermassen billig hergestellt sind, dass sie schon nach kürzester Zeit kaputtgehen und entsorgt werden.