Volksabstimmung: Und wieder geht es gegen den Handel
Kaum ist die Ernährungsinitiative abgelehnt, die Lebensmittelimporte drastisch einschränken wollte, steht schon die nächste Volksinitiative an, die den Handel in die Mangel nehmen will. Diesmal geht es um Feuerwerk.
„Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» So wollen es die Initianten in der Bundesverfassung festlegen.
Auch hier sind natürlich nur die wenigsten Händler direkt betroffen. Wer Maschinen, Kleider oder Baumaterial verkauft, hat nichts zu befürchten. Oder doch?
Es geht bei der Volksabstimmung vom 29. November letztendlich nicht nur ums Feuerwerkverbot, sondern auch um die Verbotskultur, die unser Land mehr und mehr überzieht. Gestern Trinkhalme aus Plastik, heute Feuerwerk, morgen Hunde, übermorgen Autos? Die Begründung ist immer dieselbe: Es schadet der Umwelt (Was schadet ihr schon nicht?), die Konsumenten sollen sich ein neues Hobby suchen, und die betroffenen Händler können sich ja umorientieren.
Die Frage sollte lauten: Muss ich alles verbieten, was ich persönlich nicht nutze? Der Vorstand von Handel Schweiz hat diese Frage klar verneint und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
Gleichzeitig hat er sich übrigens für die Revision des Kriegsmaterialgesetzes ausgesprochen. Sie vereinfacht den Export, stärkt die Schweizer Rüstungsindustrie und damit auch deren Zulieferer.
Lachende und weinende Augen in der Wandelhalle
In der Herbst-Session wurden mehrere für den Handel relevante Geschäfte behandelt.
Beginnen wir mit einer guten Nachricht: Der Ständerat hat den Bilateralen III zugestimmt. Dabei gab es leider einen Ausrutscher: Er will sie vom Ständemehr abhängig machen. Dies ist juristisch unhaltbar und vor allem eine Profilierungsübung der Vertreter kleiner Kantone. Sie gefährden damit völlig unnötig das ganze Vertragspaket und damit nichts Geringeres als unsere Beziehungen zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Hier ruhen die Hoffnungen auf dem Nationalrat, der den Entscheid hoffentlich umstossen wird.
Weiter hat der Ständerat dem Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zugestimmt. Der Handel mit den wirtschaftlich wichtigsten südamerikanischen Ländern wird dadurch deutlich vereinfacht. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Dort hatte sich in der ersten Lesung eine unheilige Allianz von Umweltschützern und Bauern durchgesetzt, die das Abkommen ablehnte. Hoffen wir, dass sich diesmal die vernünftigen Stimmen durchsetzen!
Erfreulich war noch eine andere Abstimmung: Der Nationalrat hat einmal mehr deutlich gemacht, dass er die «längeren Spiesse» von Temu und anderen asiatischen Online-Shops gegenüber Schweizer Händlern nicht mehr hinnehmen will. Mit der deutlichen Überweisung mehrerer Motionen hat er den Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände anzupassen, damit es auch für die in ausländischen Online-Shops bestellten Produkte gilt.
Alles was Recht ist: Volksmehr oder Ständemehr?
Soooo kompliziert ist es nicht. Natürlich, es braucht Redlichkeit, Lesevermögen, eine Prise Ernsthaftigkeit hilft auch. Und die Überzeugung, dass der Staat ein rechtsstaatlicher sein soll.
Wir alle brechen Gesetze und Verordnungen am laufenden Band, zuweilen sogar die Verfassung. Jede Automobilistin täglich. Schwupps, schon mit 52 km/h durchs Dorf gezischt. Das ist eine Realität und Bagatelle. Es spielt staatspolitisch keine Rolle, weil es sich um Kleinigkeiten handelt.
Ganz anders die titelgebende Frage. Die Antwort liefern zwei Artikel der Bundesverfassung.
Art. 5 Abs 1 BV hält wohltuend simpel fest:
„Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.“
Es steht nicht: Der Zweck heiligt die Mittel und diesfalls gilt die Bundesverfassung nicht.
Art. 141 Abs. 1 BV befasst sich – ähnlich klar und nachvollziehbar – mit dem fakultativen Referendum. Verlangen 50‘000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone eine Abstimmung, so werden dem Stimmvolk (und keiner anderen Instanz) folgende Erlasse vorgelegt:
- Bundesgesetze;
- dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
- Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
- völkerrechtliche Verträge, die:
-
- unbefristet und unkündbar sind
- den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen
- wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.“
Dass die Bilateralen Verträge unter Art. 141 Abs. 1 lit. d BV fallen, das ergibt sich aus dem Wortlaut ohne weiteres. Ebenso klar ist die Tatsache, dass es sich bei den Bilateralen III um eine eminent wichtige Abstimmung handelt, um eine Weichenstellung von grosser Tragweite. Nach dem EWR-Nein am 6. Dezember 1992 dümpelte die Schweizer Wirtschaft acht Jahre lang vor Ort. Das Land musste sich aufrappeln und fand auf den Bilateralen Weg. Auf diesem schreiten wir seither erfolgreich voran, zusammen mit der EU, welche immer wieder Hand geboten hat. Eine partnerschaftliche, vertraglich vereinbarte Geschichte, deshalb so erfolgreich. Keine Rede von Verknechtung. Immer wieder musste dieser Weg verteidigt werden, immer wieder wurden massive Knebel zwischen die Beine geworfen, aus welcher destruktiv-spitzbübischen Euphorie heraus auch immer.
Man muss sich nicht einig sein über den wirtschaftspolitisch einzuschlagenden Weg. Es ist legitim zu streiten, die eigene Stärke zu schwächen, sich selbst ein Bein zu stellen. Das ist rechtsstaatlich erlaubt.
Was aber TABU ist, das ist die vorsätzliche Missachtung der Gesetze, allen voran der Verfassung. Der Wortlaut von Art. 141 Abs. 1 lit. d ist klar. Wenn man hingeht und sich mir nichts dir nichts foutiert um die Verfassung, nur weil einem diese gerade nicht passt, dann begibt man sich wissentlich und willentlich in den rechtsfreien Raum, dann stellt man sich über die Verfassung. Dies mit der abwegigen Begründung, die Vorlage sei so wichtig, politisch so brisant, dass die Verfassung zu ignorieren sei.
Das pure Gegenteil muss gelten: Je wichtiger eine Vorlage ist, je grösser ihre Tragweite, umso mehr Kraft muss der Verfassung und ihrer Durchsetzung verliehen werden. Gerade in zentralen Fragen muss die Verfassung verlässlich und verbindlich gelebt werden. Spielchen haben da keinen Platz.
Die heutige Diskussion ist aus den Fugen geraten. Es wird eine Pandorabüchse geöffnet. Bei jeder zukünftigen Abstimmung müsste zuerst geklärt werden:
- Passt es mir gerade in den Kram, was in der Bundesverfassung steht?
- Wie kann ich in meinem persönlichen Interesse die Verfassung aushebeln?
- Wie laut muss ich für das Ignorieren der Verfassung schreien und wie viel bezahlen?
- Wie erkläre ich die Unverbindlichkeit der Verfassung „aus politischen Gründen“ für mich in diesem konkreten Fall?
- Weil es wichtig ist (für wen?) hebeln wir die Verfassung aus den Angeln?
Wer auf solche Fragen Energie verwendet und diese in Erwägung zieht, der untergräbt die Stabilität des Staates willentlich und schwächt ihn vorsätzlich. Das verdient unter keinem Aspekt Bewunderung oder Applaus. Das ist plumper Populismus auf Kosten eigener Interessen unter der Scheinheiligkeit des Primats der Politik.
Bleibt das Fazit, so einfach wie der Verfassungstext selbst: Die Bilateralen III unterstehen dem fakultativen Referendum nach Art. 141 Abs. 1 lit. d BV. Dort entscheidet das Volk und nur das Volk. Ein Ständemehr ist nicht erforderlich, weil die Verfassung es nicht vorsieht.
Kaspar Engeli, Direktor Handel Schweiz
Ernährungsinititative: Nein zu Handelsverboten!
Der Handel kommt politisch immer wieder unter Beschuss. Was unglaublich tönt, ist leider Wirklichkeit: Verschiedenste Verbote sollen die Tätigkeit der Händler einschränken.
Neustes Beispiel ist die Ernährungsinitiative, über die Volk und Stände am 27. September abstimmen werden. Diese will den Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz von heute 46 Prozent auf mindestens 70 Prozent erhöhen. Um das zu erreichen, soll der Bund insbesondere die pflanzliche Ernährung fördern. Dagegen ist nichts einzuwenden, nur ist das gewählte Mittel das Falsche.
Die Gegner der Initiativen warnen vor Cervelas- und Fondue-Verboten. Solche Verbote oder prohibitiv hohe Zölle auf tierische Lebensmittel wären gewiss für viele von uns ein ernsthaftes Problem. Es gibt bei dieser Initiative aber noch ein viel tiefer liegendes Problem.
Die Initianten träumen von einer „heilen Schweiz“, wo die Konsumenten die Kartoffeln im Hofladen holen, oder sie – noch besser – gleich selber im Garten anpflanzen. Es ist ihnen zutiefst suspekt, dass Lebensmittel aus dem Ausland kommen (wie viele andere Produkte auch).
Die Ernährungsinitiative trifft vor allem die Futter- und Lebensmittel-Händler, der Grossteil des Handels bleibt von ihr scheinbar unberührt. Und dennoch ist sie als Angriff auf die ganze Branche zu verstehen. Wer Importe pauschal als etwas Verwerfliches bezeichnet, und den Staat auffordert, sie mit allen Mitteln zu reduzieren, der greift den Handel als Ganzes an. Wo Importe beschränkt werden, leidet rasch auch der Export.
Im Parlament hatte die Initiative keine Chance: Weder im Nationalrat noch im Ständerat holte sie eine einzige Stimme. Es ist zu hoffen, dass sie vom Volk ebenso wuchtig verworfen wird. Denn Handelsverbote schaden letztlich allen.